Die Maßnahmen nach dem 11. September werden überprüft. „Wir brauchen eine ehrliche, an Tatsachen orientierte Evaluierung“, sagte die Ministerin.

Hamburg/Berlin. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich dafür ausgesprochen, auf manche Gesetze zur Terrorabwehr zu verzichten. „Wir werden die Terrorismusbekämpfungsgesetze in dieser Wahlperiode grundlegend überprüfen“, kündigte sie im Hamburger Abendblatt (Freitagausgabe) an. „Einige dieser Gesetze sind befristet. Wir dürfen sie nicht automatisch verlängern, sondern müssen schauen, welche Vorschriften wir auslaufen lassen können.“ Leutheusser-Schnarrenberger forderte: „Wir brauchen eine ehrliche, an Tatsachen orientierte Evaluierung: Welche Maßnahme zur Terrorabwehr hat überhaupt etwas gebracht und was hat man nur im Gesetz stehen?“

Union und FDP hätten sich darauf verabredet, „mit dem Stakkato immer neuer Sicherheitsgesetze aufzuhören“, fügte die Ministerin hinzu. „Wir müssen vielmehr untersuchen, welche Teile der Anti-Terror-Pakete, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 verabschiedet wurden, noch gebraucht werden.“

Leutheusser-Schnarrenberger kündigte auch eine Überprüfung des Bundeskriminalamtsgesetzes an. Die schwarz-gelbe Koalition wolle „auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung das BKA-Gesetz daraufhin überprüfen, ob und inwieweit der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung verbessert werden muss“, sagte sie. Das BKA-Gesetz war zuletzt Ende 2008 reformiert worden . Es verleiht dem Bundeskriminalamt Befugnisse in der Terrorismusabwehr und sieht unter anderem die Möglichkeit der Online-Durchsuchung von Computern vor.