Der Bundestagspräsident hat nach dem Bundespräsidenten das zweithöchste Amt im Staat inne. Der Kanzler oder die Kanzlerin rangiert protokollarisch nur auf Platz drei. Es ist üblich, daß die jeweils stärkste Fraktion einen Kandidaten für dieses wichtige Amt vorschlägt, der dann auch gewählt wird.

Sichtbarste Funktion ist die Leitung der Parlamentssitzungen. Dabei wechselt sich der Präsident mit seinen Stellvertretern ab. In dieser Legislaturperiode sollen es sechs sein: Union und Sozialdemokraten hatten sich in den Sondierungsgesprächen darauf geeinigt, daß jede Fraktion einen Stellvertreter stellt, die SPD sogar zwei. Unklar blieb gestern zunächst, wer nach dem Eklat um den PDS-Kandidaten Lothar Bisky zum Vizepräsidenten aus den Reihen der Linkspartei gewählt wird. Alle Präsidiumsmitglieder werden für die Dauer der Legislaturperiode gewählt und sind im Prinzip nicht absetzbar. Der Bundestagspräsident ist nicht nur Vorsitzender des Präsidiums, sondern auch des Ältestenrats.

In der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt, führt der Bundestagspräsident den Vorsitz und vereidigt im Namen des Bundestags den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler und die Bundesminister.