Der Europäische Gerichtshof hat die Klage gegen die verdachtlose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der Bevölkerung abgewiesen. Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH ) die umstrittene Richtlinie zur Speicherung von Verbindungsdaten nicht kassiert hat, bleiben Gegner des Gesetzes optimistisch.

Brüssel. Ein Dämpfer für Gegner der Vorratsdatenspeicherung: Der Europäische Gerichtshof hat die Klage gegen die verdachtlose Sammlung der Verbindungs- und Standortdaten der Bevölkerung abgewiesen. Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH ) die umstrittene Richtlinie zur Speicherung von Verbindungsdaten nicht kassiert hat, bleiben Gegner des Gesetzes optimistisch. Die Entscheidung betreffe nur die Frage, ob das Gesetz formal korrekt zu Stande gekommen sei, sagte der Bundesdatenbeauftragte Peter Schaar. Über die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Regelungen habe der EuGH keine Aussage getroffen. Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sagt, in Deutschland hätten bereits 34.000 Beschwerdeführer das Bundesverfassungsgericht angerufen.

Der EuGH hatte lediglich darüber zu befinden, ob die Richtlinie, die die Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten aller EU-Bürger vorschreibt, auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen wurde. Die irische Regierung zweifelte dies an. Irland und die Slowakei waren 2006 bei der Verabschiedung der Richtlinie von den übrigen EU-Staaten überstimmt worden. Irland klagte daraufhin mit Unterstützung der Slowakei vor dem EuGH, weil die Vorratsdatenspeicherung nach Auffassung der beiden Regierungen in Form eines Rahmenbeschlusses und damit von allen EU-Staaten einstimmig hätte verabschiedet werden müssen.

Zur Begründung verwiesen Dublin und Bratislava darauf, dass die in der Richtlinie vorgeschriebene Speicherung von Verbindungsdaten der Strafverfolgung dienen soll. Die Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden in der EU liegt in der Kompetenz der Einzelstaaten und bedarf deshalb normalerweise der Einstimmigkeit. Das Gericht hielt dem entgegen, die Richtlinie beinhalte in erster Linie eine Verpflichtung der Telefonanbieter und Internet-Provider, bestimmte Daten mindestens sechs Monate lang zu speichern. Da diese Verpflichtung erhebliche finanzielle Belastungen für die Unternehmen mit sich bringe, seien EU-weit einheitliche Vorschriften für das Funktionieren des Binnenmarkts wünschenswert. Zudem könne jeder Mitgliedstaat selbst entscheiden, welche Ermittlungsbehörden in welchem Umfang Zugriff auf die Daten erhielten.

Nach der Richtlinie müssen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller EU-Bürger für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren gespeichert werden. Dies dient dazu, "sicherzustellen, dass die Daten zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von schweren Straftaten . . . zur Verfügung stehen", heißt es in dem Gesetzestext.

Das Bundesverfassungsgericht hat der Weitergabe der Daten in Deutschland in einer einstweiligen Anordnung enge Grenzen gesetzt. Nach dem im November veröffentlichten Beschluss darf nur bei dringender Gefahr für Leib und Leben, für den Bestand der Bundesrepublik oder eines Bundeslandes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr auf gespeicherte Verbindungsdaten zugegriffen werden. Das endgültige Urteil der Karlsruher Richter steht aber noch aus.

Unterdessen sprach sich Verbraucherministerin Ilse Aigner dafür aus, dass Verbraucher selbst bestimmen sollten, an wen ihre Daten weitergegeben werden. Nur wenn Nutzer "Vertrauen in die digitale Technik haben, kann sich deren Potenzial voll entfalten", sagte Aigner. Gleichzeitig mahnte sie zu vorsichtigem Umgang mit den eigenen Daten. Verbraucher müssten genau darauf achten, an wen sie ihre E-Mail-Adresse oder ihre persönlichen Daten weitergäben.

Anlässlich des europäischen "Safer Internet Day" (Tag des sicheren Internets) fand in Berlin eine gemeinsame Konferenz des Verbraucherschutzministeriums mit dem Branchenverband BITKOM zum Datenschutz in der Informationsgesellschaft statt. Nach einer Umfrage von infratest dimap wünschen sich 95 Prozent der Deutschen, dass ihre Daten nur noch mit ihrer Zustimmung weitergegeben werden.