Das Kabinett hat das umstrittene Gesetz zum Betreuungsgeld verabschiedet. SPD-Länder wollen Hamburg möglichen Stopp prüfen lassen.

Berlin. Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für das umstrittene Betreuungsgeld verabschiedet. Die Koalition will Eltern, die die Betreuung ihrer Kleinkinder selbst organisieren und keine staatlich geförderte Krippe oder Tagesmutter in Anspruch nehmen, ab Januar 2013 ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro monatlich zahlen. Ab 2014 soll der Betrag für die zwei- und dreijährigen Kinder auf 150 Euro erhöht werden.

Nach der Kabinettsentscheidung werden weitere Auseinandersetzungen im Bundestag und Bundesrat erwartet. Die Koalitionsfraktionen wollen das auch intern umstrittene Gesetz - oftmals als "Herdprämie" verspottet" - bereits am 29. Juni im Bundestag abschließend verabschieden. Das ist die letzte Sitzung vor der Sommerpause.

Nach dpa-Informationen lässt Hamburg im Auftrag der SPD-Länder in einem Rechtsgutachten prüfen, wie das Gesetz im Bundesrat noch zu Fall gebracht werden kann. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dagegen das Gesetz in der Länderkammer nicht zustimmungspflichtig.

SPD-Vize Manuela Schwesig sagte, das Betreuungsgeld wirke wie eine schädliche "Fernhalteprämie“, weil es Eltern ermuntere, Kinder von frühkindlicher Bildung in der Kita fernzuhalten. „Nichts kann diesen bildungspolitisch grundfalschen Schritt rechtfertigen“. Das Geld sollte besser in den Kita-Ausbau investiert werden, forderte die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern.

+++ Umfrage: Die Mehrheit lehnt "Herdprämie" ab +++

Für die Grünen sprach die Bundestagsabgeordnete Katja Dörner von einem ein bildungs- und familienpolitischem Desaster. Die Bundeskanzlerin und ihre Familienministerin ließen es zu, dass die CSU "der ganzen Republik ihr längst überholtes Frauen- und Familienbild aufzwingt“.

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU), sagte dagegen, mit dem Betreuungsgeld schaffe der Bund für Eltern Wahlfreiheit und eine Alternative zur Krippenbetreuung. Die Reduzierung oder Aufgabe der Erwerbstätigkeit der Eltern sei keine Voraussetzung für die Auszahlung der neuen Familienleistung.

Nach dem Gesetzentwurf soll das Betreuungsgeld auch dann ausbezahlt werden, wenn beide Elternteile berufstätig sind und Großeltern, Verwandte, Freunde oder ein Au-pair-Mädchen das Kind betreuen.

Für das Betreuungsgeld sind 2013 Ausgaben von rund 300 Millionen Euro eingeplant. Ab 2014 werden Aufwendungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro, ab 2015 dann 1,2 Milliarden Euro erwartet.

Mit Material von dpa