Gegen den Widerstand Russlands nimmt der UN-Menschenrechtsrat weiter Kurs auf Strafverfolgung der schlimmsten Täter im Syrien-Konflikt.

Genf. Der UN-Menschenrechtsrat hat die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien befürwortet. Zugleich unterstützte das Gremium in einer am Freitag mit großer Mehrheit angenommenen Resolution aber auch Gespräche zur Suche nach einer friedlichen Lösung des Konflikts und nach Versöhnung.

41 der 47 Mitgliedstaaten stimmten für die von den USA und der Türkei eingebrachte Resolution, die unter anderem von der Europäischen Union unterstützt wurde. Russland, China und Kuba votierten erwartungsgemäß dagegen. Indien, die Philippinen und Uganda enthielten sich.

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Der Menschenrechtsrat, heißt es in der Resolution, ermutige die internationale Gemeinschaft, dafür zu sorgen, dass es für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien „keine Straflosigkeit gibt“.

Zugleich wurde die unabhängige Untersuchungskommission für Syrien beauftragt, weiter Verletzungen von Menschenrechten zu dokumentieren und die Verantwortlichen zu benennen, damit sie zur Rechenschaft gezogen werden können. Einen neuen Bericht dazu soll das vom Menschenrechtsrat berufene Gremium im September vorlegen.

Russlands UN-Botschafter erklärte zur Ablehnung der Resolution, in der Verbrechen wie zielgerichtete Angriffe auf Zivilisten scharf verurteilt werden, sie sei nicht ausgewogen. So hätten die Antragsteller einmal mehr Verbrechen von Regierungsgegnern in Syrien „bewusst übersehen“. „Dies ist eine weitere einseitige Resolution“, sagte der Diplomat.

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In dem Text wird auch unterstrichen, wie wichtig es sei, dass das syrische Volk selbst nach „Mechanismen zur Erreichung von Versöhnung, Wahrheit und Rechenschaft für schwere Verbrechen sowie Wiedergutmachung für Opfer“ sucht.

Die Resolution verweist auf die Feststellung der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, wonach in Syrien so schwere Verbrechen begangen werden, dass der Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eingeschaltet werden sollte. Dies wäre nur durch ein entsprechendes Mandat des UN-Sicherheitsrates möglich, in dem Russland jedoch mit seinem Veto bislang alle Zwangsmaßnahmen gegen die Regierung in Damaskus verhindert. (dpa, abendblatt.de)