Der angeklagte Berlusconi verlangt, dass der “Fall Ruby“ vor einem speziellen Ministergericht verhandelt wird, und nicht vor dem Mailänder Gericht.

Rom. Das italienische Verfassungsgericht hat Medienberichten zufolge entschieden, dass ein Einspruch von Ministerpräsident Silvio Berlusconi gegen die Richter in seinem Sexprozess zulässig sei. Dabei geht es um die Frage, ob der "Fall Ruby“ weiter vor einem Mailänder Gericht verhandelt wird oder vor einem speziellen Ministergericht, wie es der angeklagte Regierungschef verlangt. Wie die Nachrichtenagentur Ansa am Mittwoch unter Berufung auf Quellen im Verfassungsgericht berichtete, erklärten die Richter den von der Verteidigung Berlusconis erhobenen Einspruch gegen die Mailänder Justiz für zulässig. In der Sache solle allerdings erst nach dem Sommer entschieden werden.

Italienische Medien spekulierten, dadurch werde Berlusconi ein Aufschub gewährt. So könnten die Mailänder Richter den Sexprozess bei der kommenden Verhandlung am 18. Juli erst einmal aussetzen, bis das Verfassungsgericht die Zuständigkeit endgültig geklärt habe. Ein genauer Termin für die nächste Sitzung des Verfassungsgerichts wurde zunächst nicht bekannt.

Berlusconi steht seit Anfang April vor Gericht. Der 74-Jährige soll mit der damals minderjährigen Karima el-Marough alias "Ruby Rubacuori“ (Ruby Herzensbrecherin) wilde "Bunga-Bunga“-Nächte in seiner Luxusvilla bei Mailand veranstaltet haben. Amtsmissbrauch wird ihm vorgeworfen, weil er das Mädchen persönlich mit einem Anruf vor einer Festnahme rettete.

Der Einspruch von Berlusconi und seinen Verteidigern gegen die Zuständigkeit des Mailänder Gerichts könnte letztendlich dazu führen, dass der Prozess komplett neu aufgerollt werden muss. Auch alle belastenden Ermittlungsakten der Mailänder Staatsanwälte wären im Falle einer Ablehnung des Mailänder Gerichts ungültig, argumentieren Berlusconis Anwälte. (dpa)