Der Reiseveranstalter Tui wird wegen der politischen Unruhen Tunesien vorerst nicht mehr anfliegen. Tipps zu den Rechten der Reisenden.

Hamburg. Der Reiseveranstalter Tui hat auf die brisante Lage in Tunesien erneut reagiert und nun alle Reisen in das afrikanische Land bis einschließlich 15. Februar abgesagt. Ob nach dieser Frist wieder Urlaubsflieger mit Tui-Gästen starten werden, hängt laut Unternehmen von der weiteren Entwicklung vor Ort und der Einschätzung des Auswärtigen Amtes ab. "Die Sicherheit unserer Gäste und unserer Mitarbeiter hat oberste Priorität“, begründet Ulrich Heuer, Leiter Tui-Krisenstab, die Entscheidung.

Am Montag hatte Ministerpräsident Mohammed Ghannouchi das neue Kabinett vorgestellt. Zum ersten Mal seit der Unabhängigkeit 1956 sind Oppositionspolitiker an der Regierung beteiligt. Die Regierung legte auch eine neue Opferbilanz der Unruhen vor: Demnach gab es bei den Demonstrationen 78 Tote und knapp 100 Verletzte. Zu ihnen gehört auch der deutsch-französische Fotograf Lucas Mebrouk Dolega. Die bis zu bis zu 60 Toten bei dem Gefängnisbrand im Küstenort Monastir und die Opfer marodierender Polizisten sind dabei nicht mitgezählt.

Ghannouchi will Neuwahlen voraussichtlich erst in sechs Monaten ansetzen, statt wie in der Verfassung vorgesehen innerhalb von 60 Tagen. Das hatten zahlreiche Oppositionelle gefordert, um mehr Zeit zu haben, sich zu organisieren.

In dem neuen Kabinett haben drei prominente frühere Regimekritiker Ministerposten bekommen. Das verhasste Informationsministerium, das für die Ben-Ali-Propaganda zuständig war, wurde abgeschafft. Im Kabinett sitzen künftig außerdem einer der Blogger, der während der Unruhen inhaftiert worden war, sowie ein Filmemacher.

Die Rechte der Reisenden:

Urlauber, deren Tunesien-Reise wegen der jüngsten Unruhen vorzeitig endete, können unter Umständen weitreichende Ansprüche an ihren Veranstalter stellen. Die Unternehmen der Reisebranche hätten wissen können, dass die Situation gefährlich sei, sagte Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, am Dienstag dem dpa-Themendienst. „Und das auch schon, bevor das Auswärtige Amt vor nicht notwendigen Reisen nach Tunesien abgeraten hat.“ Wer in den Tagen unmittelbar vor der Verschärfung des Sicherheitshinweises noch geflogen ist und dann vorzeitig wieder zurückreisen musste, könne dem Veranstalter unter Umständen die Verletzung seiner Informationspflichten vorwerfen. „In diesem Fall sollten Sie nicht nur darauf bestehen, das Geld für die Urlaubstage zurückzubekommen, die sie gar nicht am Urlaubsort verbracht haben“, empfahl Fischer-Volk den Betroffenen. Man könne vielmehr verlangen, den vollen Reisepreis zurückzuerhalten und auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden fordern. Das betreffe aber vergleichsweise wenige Urlauber. „Wenn ich am ersten Tag ankomme und gleich danach wieder abreisen muss, dann habe ich jedenfalls einen Anspruch auf volle Kostenerstattung“, sagte die Expertin.

(dpa)