Die Schweiz fror sein Millionen-Vermögen ein – und das von Tunesiens geflohenem Staatschef Ben Ali. „Baby Doc“ Duvalier wird angeklagt.

Port-au-Prince/Bern. Der überraschend nach Haiti heimgekehrte Ex-Diktator Jean-Claude „Baby Doc“ Duvalier, 59, ist wegen Korruption, Untreue und Amtsmissbrauchs angeklagt worden. Das teilte die Staatsanwaltschaft nach einer mehrstündigen Vernehmung mit. „Sein Schicksal liegt nun in der Hand des Ermittlungsrichters“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Aristidas Auguste. Der Richter muss darüber entscheiden, ob die vorgelegten Beweismittel zur Eröffnung der Hauptverhandlung ausreichen.

Der am Wochenende aus dem Exil in Frankreich zurückgekehrte Duvalier war vorübergehend festgenommen und später gegen Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. „Er darf nirgendwo hingehen“, schränkte Ermittlungsrichter Carves Jean die Freizügigkeit des Ex-Diktators ein, der 1986 nach 15 Jahren an der Macht durch einen Volksaufstand gestürzt worden war. Während der Vernehmung Duvaliers hatten dessen Anhänger lautstark protestiert.

Menschenrechtsgruppen begrüßten die Ermittlungen gegen Duvalier. Sie forderten, die Duvalier vorgeworfenen Menschenrechtsverletzungen wie Folter und willkürliche Inhaftierungen zu untersuchen. Als „Präsident auf Lebenszeit„ habe Duvalier über einen Sicherheitsapparat verfügt, der diese Verbrechen begangen habe, erklärte Amnesty International. Einige von der berüchtigten Schlägertruppe „Tonton Macoutes“ begangene Taten seien Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Die Rückkehr Duvaliers hat die noch immer unter den Folgen des verheerenden Erdbebens von 2010 leidenden Haitianer schockiert. Das ärmste Land der westlichen Hemisphäre leidet auch unter den Folgen einer chaotisch verlaufenen und noch immer nicht entschiedenen Präsidentenwahl. Hinzu kommt eine Cholera-Epidemie, an der bisher mehr als 3800 Menschen gestorben sind.

Mit seiner Rückkehr nach Haiti hat sich „Baby Doc“ offenbar keinen Gefallen getan. Er muss befürchten, dass ihm ein Millionen-Vermögen, das er während seiner Herrschaft in die Schweiz geschafft haben soll, endgültig abgenommen wird. Am 1. Februar soll in der Schweiz ein als „Lex Duvalier“ bekannt gewordenes Gesetz in Kraft treten, wonach die Regierung in Bern eingefrorene Guthaben ehemaliger Staats- und Regierungschefs ohne Gerichtsurteil an deren Länder zurückerstatten kann.

Duvalier und seine Getreuen sollen in Haiti Hunderte Millionen Dollar zusammengerafft haben. Seit Jahren versucht der Ex-Diktator, 5,7 Millionen Dollar (4,3 Millionen Euro) zurückzubekommen, die er veruntreut haben soll und von einer Liechtensteiner Stiftung in der Schweiz anlegen ließ. Die Schweizer Behörden haben das Guthaben eingefroren, konnten es bisher aber nicht dem haitianischen Volk zurückgeben.

Das Schweizer Parlament brachte vergangenes Jahr ein Gesetz auf den Weg, das die Rückgabe veruntreuter Gelder an die geprellten Länder erleichtert. Der Anwalt der haitianischen Regierung, Enrico Monfrini, zeigte sich zuversichtlich, dass Duvaliers Schweizer Guthaben nun bald dem verarmten Karibikstaat zurückerstattet werden könne.

Das neue Gesetz ist auch im Zusammenhang mit dem Sturz von Tunesiens Staatschef Zine el-Abidine Ben Ali von Belang. Ihm wird ebenfalls vorgeworfen, Staatsgelder in die Schweiz geleitet zu haben. Ein Anwalt mit tunesischen Wurzeln reichte bereits Strafanzeige ein, um die Herkunft der Schweizer Guthaben von Ben Ali und seiner Frau Leila Trabelsi zu klären. Ihre mutmaßlichen Konten fror die Regierung in Bern mit sofortiger Wirkung ein. Dies ordnete sie auch für die möglichen Guthaben des international nicht anerkannten Machthabers der Elfenbeinküste, Laurent Gbagbo, an.

Unterdessen wurde bekannt, dass de umstrittenen Ergebnisse der Präsidentschaftswahl in Haiti vom 28. November vorerst unverändert bleiben. Die Wahlkommission schloss sich nicht der Empfehlung der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS) an, den populären Musiker Michel Martelly zum zweitstärksten Kandidaten zu erklären. Damit würde eine Stichwahl weiterhin zwischen der Rechtsprofessorin Mirlande Manigat, die in der ersten Wahlrunde 31,4 Prozent der Stimmen erhalten hatte, und dem zweitplatzierten Regierungskandidaten Jude Célestin (22,5 Prozent) ausgetragen. Und Martelly wäre trotz der Wahlfälschungsvorwürfe zugunsten Célestins mit 21,9 Prozent weiterhin aus dem Rennen. Die Möglichkeit einer Änderung der Reihenfolge zwischen dem dritt- und zweitplatzierten Kandidaten werde aber im Rahmen der Bearbeitung der Einsprüche gegen die Wahlergebnisse erwogen, teilte die Wahlkommission CEP nach haitianischen Medienberichten mit. Ein Termin für die Stichwahl steht noch nicht fest.