Der Mann konnte nicht wegen Spionage angeklagt werden. Er wird verdächtigt, am Rande in einen Mord in Dubai verwickelt gewesen zu sein.

Warschau. Nachdem er von Polen an Deutschland ausgeliefert wurde, ist ein mutmaßlicher Agent des israelischen Geheimdienstes Mossad auf freien Fuß gesetzt worden. „Der Haftbefehl wegen Urkundenfälschung wurde im Einvernehmen zwischen Amtsgericht und Staatsanwaltschaft aufgehoben“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln. Der unter anderem unter dem Aliasnamen Uri B. auftretende Mann habe eine „angemessene Sicherheitsleistung“ hinterlegt. B. soll in die Vorbereitungen zu einem Mord in Dubai verwickelt gewesen sein, ihm hätte jedoch in Deutschland lediglich eine Geldstrafe wegen Urkundenfälschung gedroht.

Über die Höhe der hinterlegten Sicherheitsleistung wurde den Angaben zufolge Stillschweigen vereinbart. B. soll im Frühjahr 2009 einen weiteren mutmaßlichen Mossad-Agenten bei der Beantragung eines deutschen Reisepasses beim Einwohnermeldeamt Köln begleitet haben. Der mutmaßlich illegal beschaffte Pass auf den Namen „Michael Bodenheimer“ soll bei der Einreise einer Gruppe mutmaßlicher Mossad-Agenten in das Emirat Dubai im Januar verwendet worden sein. Die Gruppe wird verdächtigt, den führenden Hamas-Aktivisten Mahmud el Mabhuh am 20. Januar in einem Hotelzimmer in Dubai ermordet zu haben.

Die örtlichen Behörden beschuldigen den israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad, den Mann in einer geheimen Kommandoaktion ermordet zu haben. Mehr als 20 Verdächtige sollen dabei mit Pässen westlicher Staaten in das Emirat eingereist sein. Israel weist die Vorwürfe zurück und bestreitet jegliche Beteiligung seiner Dienste an der Tat.

Nach Dubai-Mord: Mutmaßlicher Mossad-Agent ausgeliefert

B. war am 4. Juni in Warschau aufgrund eines von Deutschland ausgehenden europäischen Haftbefehls verhaftet worden. Dem mutmaßlichen Agenten wurde von deutscher Seite die Verwendung falscher Dokumente und Tätigkeit für ausländische Geheimdienste vorgeworfen. Ein Berufungsgericht in Warschau bewilligte zwar am 5. August seine Auslieferung nach Deutschland. Dabei hielt das Gericht in Warschau zwar am Vorwurf der Verwendung falscher Dokumente fest, nicht aber an dem Spionagevorwurf.

Damit konnte die Bundesanwaltschaft nach eigenen Angaben den Mann nicht wegen möglicher Spionagetätigkeit anklagen. Gleichwohl könnte der Vorwurf der geheimdienstlichen Agententätigkeit bei einer möglichen Wiedereinreise des Mannes nach Deutschland oder einer späteren Festnahme in einem anderen Land erneut eine Rolle spielen, wie der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft sagte.