Auch der Besitz von Kinderpornos wird bestraft. Wer versucht, eine Frau zur Priesterin zu weihen, begeht ein genauso „schweres Verbrechen“.

Rom/Bonn. Der Vatikan hat die Regeln für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verschärft. Das neue Dokument der Glaubenskongregation sieht eine Beschleunigung der kirchenrechtlichen Verfahren vor. Die Verjährungsfrist für entsprechende Vergehen wird gleichzeitig von zehn auf zwanzig Jahre angehoben. Die Reform stellt ferner Missbrauch an geistig behinderten Menschen mit Übergriffen auf Minderjährige gleich. Der Besitz kinderpornographischen Materials wird demnach künftig auch kirchenrechtlich unter Strafe gestellt. An den zuständigen Kirchengerichten sind künftig auch Laien zugelassen.

Die überarbeiteten Regelungen sollen nach Angaben von Vatikansprecher Federico Lombardi dazu beitragen, den Kampf gegen sexuelle Übergriffe von Priestern und Kirchenmitarbeitern wirksamer zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit der katholischen Kirche mit den zivilen Behörden bei Missbrauchsfällen bleibt laut Lombardi nach wie vor den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen

In dem Text wird außerdem der Versuch, eine Frau zur Priesterin zu weihen, als „schweres Verbrechen“ bezeichnet, wie dies auch für sexuellen Missbrauch gilt. Kritiker monieren, dass beides im selben Erlass erwähnt wird, weil dies eine Gleichsetzung beider Sachverhalte impliziere.

Die Veröffentlichung hat wegen des jüngsten Skandals um Hunderte Fälle pädophiler Priester besondere Brisanz bekommen. Auch ranghohe Kirchen-Mitglieder sollen Fälle von sexuellem Missbrauch systematisch vertuscht haben. Der Erlass geht auf ein Dokument von Papst Johannes Paul II. aus dem Jahr 2001 zurück, das zwei Jahre später als Reaktion auf den Missbrauchsskandal der katholischen Kirche in den USA verändert wurde. Die „Instruktion“ wurde von der Glaubenskongregation zusammengestellt, der der heutige Papst Benedikt XVI. als Kardinal vorstand.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hat die geänderten Vatikannormen zur Ahndung sexuellen Missbrauchs begrüßt. Die Glaubenskongregation gebe „ein klares Signal für die rückhaltlose Aufklärung und Ahndung solcher Untaten“, erklärte der Freiburger Erzbischof. Zollitsch nannte das Dokument der Glaubenskongregation „ein eindeutiges Zeugnis zugunsten der Opfer von Verfehlungen und Verbrechen im kirchlichen Raum“.