In jedem Fall müssen die Behörden eingeschaltet werden. Die Kirchen-Beauftragten dürfen nicht aus demselben Bistum kommen.

Trier. Die katholischen Bischöfe in Deutschland haben ihre Leitlinien für den Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch durch Geistliche verschärft. Künftig müssten in jedem Fall die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden, wenn weitere mutmaßliche Opfer ein Interesse an der Verfolgung haben könnten, sagte der Beauftragte der Bischofskonferenz für die Missbrauchsfälle, Stephan Ackermann.

Die Pflicht zur Weiterleitung entfalle nur ausnahmsweise, wenn dies dem ausdrücklichen Wunsch des mutmaßlichen Opfers entspreche und der Verzicht auf eine Mitteilung rechtlich zulässig sei. Die Frage, ob bei jedem Verdachtsfall grundsätzlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden muss, auch wenn es das Opfer nicht wünscht, zählte zu den umstrittenen Punkten unter den Bischöfen.

Neben der Präzisierung der Anzeigenpflicht enthalten die Leitlinien weiter gehende Regelungen zur Auswahl der Beauftragten, die mit der Aufarbeitung betraut werden: „Um mögliche Opfer zu ermutigen, sich zu melden, soll das Angebot möglichst niedrigschwellig gehalten werden“, betonte Ackermann.

Dazu gehöre, dass der Beauftragte nicht zur Leitung des Bistums gehören solle. Außerdem solle zur Beratung in Fragen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch ein ständiger Beraterstab mit unterschiedlichen Experten eingerichtet werden.

Die Bischofskonferenz hatte im Februar beschlossen, ihre Leitlinien aus dem Jahr 2002 zu überarbeiten. Die neuen Grundsätze sollen an diesem Mittwoch für drei Jahre in Kraft treten. Danach sollen sie überprüft werden.