Dem Wikileaks-Chef bleibt nur Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er soll in Schweden eine Frau missbraucht haben.

London. Der Internetaktivist und Wikileaks-Gründer Julian Assange hat den Kampf gegen seine Auslieferung nach Schweden vor britischen Gerichten verloren. Das höchste Gericht in London entschied am Mittwoch, der schwedische Haftbefehl gegen Assange wegen Sexualstraftaten sei rechtens und die Auslieferung könne erfolgen.

Allerdings wurde den Assange-Anwälten eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, um das Verfahren noch einmal aufzurollen. Bis dahin erlangt die Entscheidung zunächst keine Rechtskraft. Dies bedeutet ein Novum in der Geschichte des britischen Supreme Courts.

Assange selbst war bei der Verkündung der Entscheidung nicht im Gericht. Er stecke im Stau, hieß es von seinen Rechtsbeiständen. Er wird verdächtigt, im Sommer 2010 in Schweden zwei Frauen missbraucht und vergewaltigt zu haben. Obwohl Assange bereits vor eineinhalb Jahren in Großbritannien festgenommen wurde und seitdem dort unter Auflagen lebt, gibt es bisher keine Anklage gegen ihn.

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Die Anwälte von Assange argumentieren, der Supreme Court habe sich bei seiner Entscheidung auf Fakten gestützt, die in der mündlichen Anhörung im Februar nicht erörtert worden seien. Deshalb habe weder die Seite von Assange noch die britische Staatsanwaltschaft als Vertreter der schwedischen Justiz Gelegenheit gehabt, sich damit zu befassen.

Vor dem Supreme Court war es um die Frage gegangen, ob ein von der Staatsanwaltschaft in Schweden ausgestellter EU-weiter Haftbefehl in Großbritannien Gültigkeit besitzt. Im Vereinigten Königreich muss ein Haftbefehl von einem Gericht ausgestellt werden. Fünf der sieben Richter des Supreme Court vertraten die Ansicht, dass für einen EU-weiten Haftbefehl auch die Unterschrift eines Staatsanwaltes ausreicht. Die im EU-Recht verankerte Formulierung „juristische Behörde“ sei frei auszulegen.

Die Staatsanwaltschaft im schwedischen Göteborg verlangte am Mittwoch nochmals mit Nachdruck die Auslieferung von Assange innerhalb von zehn Tagen nach der endgültigen Entscheidung in Großbritannien. Sollten die britischen Behörden dem folgen, hieße das, dass Assange eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von Schweden aus erheben müsste.