Großbritannien darf den der Vergewaltigung verdächtigten Australier ausliefern. Doch Wikileaks-Gründer Julian Assange legt Berufung ein.

London. Wikileaks-Gründer Julian Assange wehrt sich weiterhin gegen seine Auslieferung nach Schweden. In Großbritannien will er alle rechtlichen Mittel ausschöpfen und das höchste Gericht anrufen. Er legte Einspruch gegen die bisher letzte Gerichtsentscheidung ein, in der die Auslieferung für rechtmäßig erklärt worden war. Um vom höchsten Gericht gehört zu werden, muss Assange als nächstes begründen, warum sein Fall von grundsätzlicher juristischer Bedeutung in Großbritannien ist.

Überwachungsbehörden "wie eine unerkannte Krebserkrankung“

In einem Gespräch mit dem Moralphilosophen Peter Singer hat der Wikileaks-Gründer derweil die Veröffentlichung von geheimen Daten staatlicher Behörden verteidigt. Die vor einem Jahr publik gemachten US-Botschaftsdepeschen hätten zur Überwindung von Diktaturen in Nordafrika beigetragen, sagte Assange in einem Beitragfür die neue Zeitschrift „Philosophie Magazin“, deren erste Ausgabe am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Veröffentlichung der Depeschen habe es den USA und Europa schwer gemacht, „diktatorischen Regimes Hilfe zu leisten und zugleich so zu tun, als wären ihnen die Gepflogenheiten dieser Regime nicht klar“.

Singer mahnte hingegen: „Jede Information, deren Freigabe eine eindeutige und unmittelbare Gefahr bedeutet, sollte geheim bleiben.“ Erforderlich sei eine sorgfältige Abwägung und ein rechtlicher Rahmen. „Wenn die Freigabe einer bestimmten Information eine Katastrophe auslösen könnte, sollte sie verboten sein, selbst wenn sie andernfalls dem Konzept einer transparenteren Demokratie dienen, uns zu einer besseren Regierung verhelfen oder Korruption ans Licht bringen würde.“

Assange meinte hingegen, Zwangsmaßnahmen dürfe es nur dann geben, wenn eine tatsächliche Gefahr bereits eingetreten sei, nicht schon, wenn diese nur befürchtet werde. Durch die Veröffentlichungen von Wikileaks sei kein einziger Mensch zu Tode gekommen.

Wikileaks sei letztlich nur „ein Versuch, jedem das Maximum an wahrer Information über seine Umgebung zur Verfügung zu stellen“, sagte Assange, der wie Singer in Australien geboren wurde. Dabei sei noch nicht entschieden, ob die Kommunikationsfreiheit siegen werde. Denn die Menge an öffentlicher Information wachse weniger schnell als die Menge an privater Information in der Hand von Behörden und Informationen. „Die Überwachungsbehörden und mit ihnen kollaborierende Unternehmen haben sich vergrößert und ausgebreitet wie eine unerkannte Krebserkrankung.“

Assange wurde am 7. Dezember 2010 in Großbritannien festgenommen, nachdem er sich wegen der aus dem Sommer 2010 stammenden schwedischen Vorwürfe der Polizei gestellt hatte. Nach einem kurzen Aufenthalt im Gefängnis lebt er derzeit im Haus eines Anhängers im Osten Englands und steht unter strenger polizeilicher Überwachung. Der 40-Jährige soll im August 2010 Sex mit zwei Frauen gehabt haben. Ohne die Einwilligung der Frauen soll der Geschlechtsverkehr ungeschützt gewesen sein. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden. Der Wikileaks-Gründer argumentiert, es gebe bisher keine Anklage gegen ihn in Schweden. Der EU-weite Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Dies sei nicht rechtens.

Chronologie im Fall Assange:

Juli 2010: Wikileaks veröffentlicht im "Afghanischen Kriegstagebuch“ über 70.000 Dokumente über den Krieg der Alliierten am Hindukusch.

August 2010: Die Stockholmer Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl wegen Verdachts der Vergewaltigung. Zwei Frauen hatten sich mit entsprechenden Vorwürfen gemeldet. Assange spricht von einer Verleumdungskampagne. Nach wenigen Stunden hebt die Behörde den Befehl wieder auf, ermittelt aber weiter. Mehrere Staatsanwälte sorgen mit verschiedenen Bewertungen des Falls für Verwirrung.

Oktober 2010: Im "Tagebuch des Irak-Krieges“ veröffentlicht Wikileaks fast 400.000 Geheimdokumente.

November 2010: Schwedens Justiz stellt erneut einen Haftbefehl aus. Es gilt als sicher, dass sich der Gesuchte in England aufhält. Ein EU-weiter Haftbefehl scheitert zunächst an einem Formfehler. Schweden bessert nach, die britische Polizei verhaftet Assange.

November: Mit der Veröffentlichung von mehr als 250.000 vertraulichen Informationen aus US-Botschaften sorgt Wikileaks erneut für Aufsehen.

Dezember 2010: Assange wird nach zwei Wochen Untersuchungshaft gegen eine Kaution von umgerechnet 288.000 Euro entlassen, muss aber im Hausarrest eine elektronische Fußfessel tragen. Das Tauziehen um die Auslieferung beginnt. Assange befürchtet nach einer Überstellung nach Schweden eine Auslieferung oder "illegale Verschleppung“ in die USA. Dort seien weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen.

24. Februar 2011: Der Belmarsh Magistrates Court im Süden Londons gibt dem Auslieferungsbegehren nach Schweden statt. Assange wehrt sich und strengt ein Berufungsverfahren vor dem High Court an.

2. November 2011: Assange verliert auch vor dem High Court.

Mit Material von dpa und dapd