Gegen die ehemalige RAF-Terroristin Christa Eckes stellte die Bundesanwaltschaft im Verena Becker-Verfahren einen Beugehaftantrag.

Karlsruhe. Im Verfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker ist auf Antrag der Bundesanwaltschaft nun Beugehaft gegen ein weiteres früheres RAF-Mitglied verhängt worden. Die Maßnahme richtet sich gegen die ehemalige RAF-Terroristin Christa Eckes, wie ein Behördensprecher am Sonnabend in Karlsruhe sagte. Die Beugehaft beziehe sich auf das Verfahren gegen Becker zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977.

Der Sprecher wies die Darstellung des Magazins „Spiegel“ zurück, der Antrag zur Beugehaft beziehe sich auch auf den Mord an Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer sowie auf die Verfahren gegen die Ex-Terroristen Rolf Heißler und Stefan Wisniewski.

Dem „Spiegel“-Bericht zufolge soll Eckes, die 1974 und erneut 1984 als RAF-Mitglied verhaftet worden war, nun mit der Beugehaft zu Angaben gezwungen werden über die im vergangenen Jahr getroffenen Absprachen zwischen Ex-RAF-Mitgliedern, keine Aussagen zu alten Taten zu machen. Dies wollte die Bundesanwaltschaft weder bestätigen noch dementieren. Die 60-jährige Eckes befindet sich laut Bundesanwaltschaft derzeit noch auf freiem Fuß. Sie habe den Vollzug der Beugehaft mit einer Beschwerde vorläufig gestoppt, über die das Oberlandesgericht Stuttgart befinden müsse.

Die Bundesanwaltschaft hatte im April vor dem Stuttgarter Gericht Anklage gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft an dem Buback-Attentat erhoben. Die heute 57-Jährige war demnach „maßgeblich an der Entscheidung“ für das Attentat sowie dessen „Planung und Vorbereitung“ beteiligt. Am Vortag des Attentats am 7. April 1977 soll sie an der Ausspähung des Tatorts in Karlsruhe mitgewirkt haben. Becker war im August 2009 in Berlin verhaftet worden, weil laut Bundesanwaltschaft ihre DNA-Spuren an damaligen RAF-Schreiben gefunden worden waren. Sie wird seitdem verdächtigt, an der Ermordung Bubacks indirekt beteiligt gewesen zu sein.