Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die heute 57-Jährige Mittäterin bei der Ermordung des Generalbundesanwalts Buback war.

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat beim Oberlandesgericht Stuttgart Anklage gegen die ehemalige RAF- Terroristin Verena Becker erhoben. Wie die Behörde am Donnerstag auf Anfrage mitteilte, geht sie von einer Mittäterschaft der 57-Jährigen bei der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter im Jahr 1977 aus. Weiter Details könnten erst nach Zustellung der Anklageschrift genannt werden, so ein Sprecher.

Die Bundesanwaltschaft hat seit April 2008 erneut gegen Becker wegen einer möglichen Beteiligung am Buback-Attentat ermittelt. Im August 2009 wurde sie in Berlin verhaftet und kam in Untersuchungshaft. Unmittelbar vor Weihnachten kam sie jedoch wieder auf freien Fuß: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob den Haftbefehl auf. Anders als die Bundesanwaltschaft sahen die Richter die 57-Jährige nicht als Mittäterin. Die BGH-Richter bewerten Beckers Tatbeteiligung eher als Beihilfe. Die Bundesanwaltschaft blieb dennoch bei ihrer Sichtweise. Sie hatte zuletzt Geheimakten des Bundesverfassungsschutzes erhalten.