Die Bundesanwaltschaft hat neue Details zum Buback-Mord veröffentlicht. Demnach war Ex-RAF-Terroristin Verena Becker eine treibende Kraft.

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker gehört nach Ansicht der Bundesanwaltschaft zu den Rädelsführern des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 33 Jahren. In einer am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Erklärung zitierte die Strafverfolgungsbehörde aus ihrer dem Oberlandesgericht Stuttgart zugestellten Anklageschrift. Darin wird ausgeführt, warum Becker als „Mittäterin“ bei dem Mordanschlag auf den früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen zwei Begleiter am 7. April 1977 beschuldigt wird. Die heute 57-Jährige war demnach „maßgeblich an der Entscheidung“ für das Attentat sowie dessen „Planung und Vorbereitung“ beteiligt. Am Vortag des Attentats soll sie an der Ausspähung des Tatorts in Karlsruhe mitgewirkt haben.

Die Bundesanwaltschaft stützt ihre Anklage auch auf die Auswertung inzwischen freigegebener Unterlagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Auch aus diesen Dokumenten ergebe sich der Verdacht, dass Becker eine „maßgebliche Rolle“ bei dem Attentat gespielt habe und deshalb „Mittäterin“ sei, erklärte die Behörde. Allerdings gebe es „keine hinreichen Anhaltspunkte“ dafür, dass Becker auch eines der beiden Mitglieder des Kommandos der linksterroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) gewesen war, das den Anschlag auf den Wagen Bubacks von einem Motorrad aus verübt hatte.

Becker war im August 2009 in Berlin verhaftet worden, weil laut Bundesanwaltschaft ihre DNA-Spuren an damaligen RAF-Schreiben gefunden worden waren. Sie wird seitdem verdächtigt, an der Ermordung Bubacks indirekt beteiligt gewesen zu sein. Der Bundesgerichtshof hob allerdings im Dezember den Haftbefehl wegen mutmaßlicher Mittäterschaft auf. Das Gericht sah Becker nur noch der Beihilfe statt der Mittäterschaft verdächtig und entließ sie aus der Untersuchungshaft, da keine Fluchtgefahr bestanden habe.

Becker war 1977 knapp einen Monat nach dem Buback-Attentat zusammen mit dem damaligen RAF-Mitglied Günter Sonnenberg im baden-württembergischen Singen nach einer Schießerei mit der Polizei gefasst worden. Ein bereits damals gegen sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen des Buback-Mordes wurde 1980 eingestellt, da trotz eines verbleibenden Tatverdachts keine für eine Anklageerhebung ausreichenden Beweise vorlagen. Becker wurde aber noch im Dezember 1977 in einem anderen Verfahren wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Menschen zu einer lebenslangen Haft verurteilt. 1989 wurde sie dann begnadigt.