Erst in der letzten Minute einigten sich Union und SPD. Peter Müller folgt auf Verfassungsrichter Udo Di Fabio – und es gibt Zweifel an der Personalie.

Berlin. Peter Müller ist neuer Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Bundesrat wählte den früheren saarländischen Ministerpräsidenten einstimmig zum Nachfolger des Richters Udo Di Fabio, der im Dezember nach der maximal zulässigen Amtszeit von zwölf Jahren ausscheidet. Gewählt wurde außerdem Sibylle Kessal-Wulf, die Rudolf Mellinghoff nachfolgt, der jüngst zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt wurde. Kessal-Wulf ist bislang Richterin am Bundesgerichtshof. Für die Wahl der beiden Verfassungsrichter war eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.

Vor Müllers Wahl hatte es Zweifel an seiner Qualifikation gegeben. Müller gilt zwar als „Einser-Jurist“. Er hat jedoch nicht promoviert. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts gelten als unabhängig und sind für gewöhnlich brillante Jura-Professoren. Müller war nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen ab April 1986 lediglich vier Jahre als Richter tätig, und zwar am Amtsgericht Ottweiler und am Landgericht in Saarbrücken. Seit 1990 begann er als Politiker seine Laufbahn in der CDU-Landtagsfraktion. Die SPD-geführten Länder hatten sich erst kurz vor der Sitzung des Bundesrats auf die Unterstützung der Personalie verständigt.

Müller, 56, hatte das Amt des Ministerpräsidenten bereits im August an Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) abgegeben. (abendblatt.de/dapd/dpa)