Ein Professor hatte gegen die Neuregelung der Besoldung geklagt. Die Entscheidung wäre wegweisend für andere Fälle.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Angemessenheit der Professorenbesoldung. Die Richter ließen bereits Zweifel an der Angemessenheit der Besoldung erkennen. Das sogenannte Alimentationsprinzip, wonach Beamte angemessen bezahlt werden müssen, sei „zentraler Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag in der mündlichen Verhandlung im Verfahren um die Professorenbesoldung. In den vergangenen Jahren hätten Beamte „teils schmerzhafte Einschnitte“ hinnehmen müssen.

Seit 2005 werden alle neu eingestellten Professoren nach den neuen Besoldungsgruppen bezahlt, die zum Teil deutlich unter den alten Sätzen liegen. Ein Professor aus Marburg hatte gegen die Neuregelung geklagt. Der Schutz des Alimentationsprinzips sei Ausgleich dafür, dass die Beamten „weder mit ihrem Dienstherrn über ihre Besoldung verhandeln noch höhere Bezüge mit den Mitteln des Arbeitskampfrechts durchsetzen können“, sagte Voßkuhle. Das Verfahren habe Pilotfunktion für andere anhängige Streitigkeiten über die Besoldung von Richtern und Beamten im Allgemeinen. Verfassungsrichter Udo di Fabio stellte infrage, ob eine „Ökonomisierung des Wissenschaftsbetriebs“ mit den Mitteln des Beamtenrechts überhaupt möglich sei. Für das Land Hessen verteidigte Innenminister Boris Rhein (CDU) die Neuregelung. Deren Ziel sei eine eher leistungsorientierte Bezahlung gewesen. Deshalb gebe es im neuen System neben dem Grundgehalt leistungsorientierte Bestandteile. „Der Staat muss die Möglichkeit haben, um die klügsten Köpfe zu werben“, sagte Rhein.

(abendblatt.de/dpa)