Die Zahl der Kontrollen nimmt zu. Heftige Kritik an Ministerin von der Leyens Bildungspaket. Sie habe sich verrannt. Auch die CSU meutert.

Berlin. Die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit haben nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ im vergangenen Jahr deutlich mehr potenzielle Schwarzarbeiter unter den Hartz-IV-Empfängern ertappt. 59.000 Fälle wurden wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die zuständige Zollverwaltung weitergegeben. 2009 waren es knapp 10.000 weniger. Dies gehe aus dem Jahresbericht 2010 der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Grundsicherung für Arbeitssuchende hervor, den die BA im Internet veröffentlicht hat, berichtete die Zeitung. Demnach wurden auch deutlich mehr Fälle der Staatsanwaltschaft wegen eines „begründeten Straftatverdachts“ übergeben. 2010 geschah dies bei 26.000 Leistungsbeziehern. Im Vorjahr habe die Bundesagentur knapp 16.000 entsprechende Fälle registriert, heißt es in dem Bericht.

Eine Sprecherin der Nürnberger Behörde sagte der Zeitung: „Wir bearbeiten Leistungsmissbrauch konsequent. Die Zahlen sagen aber nicht, dass immer mehr Hartz-IV-Empfänger betrügen.“ Vielmehr werde damit bestätigt, dass die Mitarbeiter in den Jobcentern inzwischen „stärker sensibilisiert und besser qualifiziert“ seien. Insgesamt haben laut der Bilanz die Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten binnen eines Jahres um gut 50.000 auf 277.000 zugenommen. Sie werden von den Jobcentern vor allem wegen des Verdachts auf Missbrauch von Leistungen eingeleitet. 2010 erhielten im Durchschnitt 4,9 Millionen erwerbsfähige Menschen staatliche Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Der Streit um das Bildungspaket für Hartz-IV-Bezieher geht unterdessen heftig weiter. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann hat es als zu bürokratisch bezeichnet. Viele Hartz-IV-Empfänger hätten nicht die Motivation, für ihre Kinder einen Bildungsplan aufzustellen, zu den Behörden zu gehen und diesen durchzusetzen, sagte er im ZDF-„Morgenmagazin“. „Die Kinder müssen abgeholt werden. Da kann man doch nicht sagen: Füllt ein paar Formulare aus“, sagte Oppermann. Er forderte stattdessen einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer ganztägigen Bildungseinrichtung.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, hat eine Vereinfachung der Anträge für Mittel aus dem Bildungspaket gefordert. „Einzelne Antragsverfahren und Antragspapiere sind zu umständlich“, sagte er im Deutschlandfunk. So müssten etwa bei Klassenfahrten erst Gutscheine beantragt werden, die dann nach der Fahrt eingelöst werden könnten. Dies sei ein „unnötiger bürokratischer Aufwand“, sagte er.

Als „chancenlos“ und „verfahren“ beurteilt der Paritätische Wohlfahrtsverband das Bildungs- und Teilhabepaket. „Das Gesetz ist in seiner Anlage extrem umständlich, viel zu bürokratisch und geht an der Lebensrealität vor Ort völlig vorbei“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Mit ihrem Versuch, an der Jugendhilfe und der Bildungskompetenz der Länder vorbei Bildung und Teilhabe zu organisieren, habe sich Frau von der Leyen deutlich verrannt, so der Verband.

Es sei völlig ausgeschlossen, dass diese Reform noch flächendeckend zum Erfolg geführt werden könne. „Da hilft auch keine Flickschusterei an irgendwelchen Runden Tischen weiter. Die Bundesregierung sollte den Mut haben, die Reißleine zu ziehen, solange es noch geht “, so Schneider. Er sprach vor dem Runden Tisch, der an diesem Dienstag tagt, von „kleinkarierten Gutscheinsystemen, komplizierten Zuständigkeitsregelungen und verwaltungsaufwendigen Abrechnungsverfahren“.

Von der Leyens Vorschlag, durch Hausbesuche von Sozialarbeitern zur Teilnahme zu bewegen , stößt in vielen Kommunen aber auf Ablehnung. „Teilhabe setzt voraus, dass die Leistungsberechtigten auch teilhaben wollen, sich aktiv einbringen und handeln. Passiv ist Teilhabe nicht machbar“, sagte der Präsident des Landtagkreistags, Hans-Jörg Duppré, den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“. Bayerns Sozialminister Christine Haderthauer (CSU) verlangte, zumindest teilweise auf Bargeld statt Sachleistungen zu setzen: „Der monatliche Betrag von 10 Euro, der für die Teilhabe am Vereinsleben, Sport oder Musik bestimmt ist, muss ab sofort bar ausgezahlt werden.“ (epd/dapd/abendblatt.de)