Urteil: Annahmestellen müssen im Zweifel Tippscheine ablehnen. Hartz-IV-Empfänger sollen vor Glücksspiel geschützt werden.

Köln. Das Landgericht Köln hat sein umstrittenes Sportwetten-Verbot für Hartz-IV-Empfänger bekräftigt. Es wies einen Widerspruch der Westdeutschen Lotterie gegen das Verkaufsverbot ab. Westlotto kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln an. Die Entscheidung bedeutet nach Angaben des Gerichts nicht, dass nun jede Lotto-Annahmestelle ihre Kunden überprüfen muss. Nur wenn die Mitarbeiter der Annahmestellen ganz konkrete Hinweise darauf haben, dass sich ein Kunde seine Wette eigentlich nicht leisten kann, müssen sie einschreiten.

In dem konkreten Fall hatte ein Konkurrent von Westlotto, der Sportwetten-Anbieter Tipico, zwei Leute zu Testkäufen in verschiedene Lotto-Annahmestellen geschickt. Unmittelbar vor dem Verkäufer hatte dann der eine gesagt: „Geht das überhaupt, dass du hier schon wieder 50 Euro setzen kannst, du bist doch pleite und bekommst Hartz IV?“ Darauf kam die Antwort: „Ach, ich hab das Geld jetzt und demnächst vielleicht noch mehr... So kann man doch nicht leben!“

In einem solchen Fall mache es sich der Verkäufer in einer Annahmestelle zu einfach, wenn er einfach weghöre oder das Gespräch nicht ernst nehme, heißt es in der jetzt veröffentlichten Urteilsbegründung. Er handele dann „glücksspielstaatsvertrags- und wettbewerbswidrig“. Denn der seit 2008 geltende Glücksspielstaatsvertrag schreibe vor, dass Personen vor Glücksspielen geschützt werden müssten, deren Einsätze in keinem vernünftigen Verhältnis zu ihrem Einkommen stünden.

Westlotto-Sprecher Axel Weber bezeichnete die Entscheidung als „realitätsfern“. Niemand könne ohne Anhörung einfach so von Sportwetten ausgeschlossen werden. „Es fehlt hier einfach auch an gesellschaftlichem Sachverstand.“ Deshalb gehe man in Berufung. (dpa)