Er hat Berufung eingelegt und vermutet ein US-Komplott hinter den Vergewaltigungsvorwürfen. Assange fürchtet Prozess in den USA.

London. Ein britisches Gericht hat der Auslieferung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange an Schweden zugestimmt. Richter Howard Riddle gab in London einem Antrag der schwedischen Justiz statt. Assange werden in Schweden Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen. Ein Anwalt des Gründers der Enthüllungswebsite WikiLeaks kündigte umgehend an, gegen den Auslieferungsbeschluss in Berufung zu gehen. Der 39-jährige Australier Assange, der derzeit in Großbritannien mit einer Fußfessel unter Hausarrest steht, sieht die Vorwürfe gegen sich als Teil eines Komplotts.

Assange drohe in Schweden ein unfairer Prozess, hatte sein Anwalt Geoffrey Robertson in der Anhörung gesagt. Außerdem bestehe die Gefahr, dass die schwedischen Behörden seinen Mandanten in die USA überstellten, wo er wegen Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente zum Tode verurteilt werden könnte. Die US-Justiz prüft rechtliche Schritte gegen Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente über WikiLeaks.

Robertson sagte weiter, schwedische Gerichte verhandelten über Sexualdelikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Damit würde eine Auslieferung fundamentale Rechte Assanges verletzen. "Wo die Presse aber ausgeschlossen wird, ist ein gerechtes Verfahren nicht möglich, und es besteht die Gefahr einer Rechtsverletzung", so Robertson.

Zumindest bis zur Entscheidung über die Berufung kann Assange vorerst in Großbritannien bleiben, wo er seit Dezember unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt.

Die Sprecherin der schwedischen Anklagebehörde, Karin Rosander, sagte: „Wir haben mit der Durchführung des Auslieferungsverfahrens selbst überhaupt nichts zu tun.“ Assange bestreitet die Vorwürfe zweier Schwedinnen, Frau A. und Frau W.

Frau A. hatte angegeben, Assange habe versucht, mit ihr am 14. August 2010 Sex ohne Kondom zu haben. Schließlich habe er aber doch ein Präservativ verwendet und beide hätten in beiderseitigem Einverständnis Sex gehabt. Frau A. zufolge sei das Kondom jedoch kaputt gegangen oder von Assange aufgerissen worden. Am 18. August soll sich Assange Frau A. zufolge zudem vor ihr entblößt und an ihr gerieben haben. Die schwedischen Behörden sehen darin eine vorsätzliche Belästigung.

Frau W. sagte aus, sie habe am 17. August mit Assange Sex gehabt. Beide seien damit einverstanden gewesen. Assange habe zunächst ein Kondom benutzt. Später habe er jedoch ungeschützten Sex mit ihr gehabt, als sie geschlafen habe. Frau W.s Bruder hat ausgesagt, seine Schwester habe sich zunächst nicht an die Behörden wenden wollen, wenn Assange sich auf Geschlechtskrankheiten testen lasse. Ein Freund der beiden Frauen sagte zudem aus, diese hätten zunächst keine Anklage von Assange beabsichtigt.