Neue Vereinbarung zwischen beiden Ländern. 50 Prozent Erbschaftssteuer bei Tod des Kontoinhabers. Bundesrat muss noch zustimmen.

Berlin. Geldanlagen von Bundesbürgern in der Schweiz aus den vergangenen zehn Jahren sollen 2013 mit bis zu 41 Prozent besteuert werden. Das vereinbarten Deutschland und die Schweiz nach langen Verhandlungen am Donnerstag. Nach Angaben aus dem Bundesfinanzministerium in Berlin soll die Spannbreite dieser pauschalen Besteuerung von 21 bis 41 Prozent reichen. Bisher hatte das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen 19 bis 34 Prozent vorgesehen.

Tritt das Abkommen wie geplant zu Jahresbeginn in Kraft, fällt im Todesfall des Kontoinhabers auch eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent an. Die Erben können sich auch dem deutschen Finanzamt offenbaren und das Erbe dort nach deutschem Recht versteuern. Auf alle künftigen Kapitalanlagen in der Schweiz soll der in Deutschland geltende Satz von 26,4 Prozent gezahlt werden müssen. Der Stichtag wurde im nun vereinbarten Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen von 31. Mai 2013 auf 1. Januar 2013 vorgezogen.

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+++ Warum so nachgiebig? +++

Der deutsche Bundesrat muss dem Steuerabkommen allerdings erst zustimmen. Von SPD und Grünen regierte Länder haben bereits Widerstand angekündigt. Ein von beiden Parteien gefordertes früheres Inkrafttreten des Abkommens sei bei der Schweiz nicht durchsetzbar gewesen, hieß es im Finanzressort. SPD und Grüne fürchten, dass die Anleger ihr Geld noch vorher woanders hinüberweisen. Minister Wolfgang Schäuble (CDU) warb für die „ausgewogene Lösung“. (dpa)