Finanzbehörde will Radblockierschlösser bald “noch konsequenter einsetzen“. Einnahmen innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.

Hamburg. Im Kampf gegen Steuersünder setzt die Finanzverwaltung verstärkt auf Parkkrallen . 2011 kamen die sogenannten Radblockierschlösser 139-mal zum Einsatz. Im Jahr davor war dieses Zwangsinstrument lediglich 82-mal benutzt worden. Diese Zahlen ergeben sich aus der Senatsantwort auf eine Anfrage des CDU-Innenexperten Karl-Heinz Warnholz.

Laut Daniel Stricker, Sprecher der Finanzbehörde, hat sich das Instrument seit der Pilotphase 2006 bewährt. "Häufig reicht schon die Androhung, und die Leute zahlen", sagt er und kündigt an: "Wir sind dabei, Parkkrallen noch konsequenter einzusetzen." Dies zeige sich bereits an den jüngsten Zahlen. Die vermehrten Einsätze lassen auch die Steuereinnahmen steigen: 2010 wurden 24.429 Euro durch Vollstreckungen eingenommen, 2011 waren es bereits 54.744 Euro. Die Finanzbehörde besitzt insgesamt 50 Parkkrallen. Die mechanischen Wegfahrsperren können laut Paragraf 286 der Abgabenordnung eingesetzt werden, wenn Steuerzahler im Rückstand sind - nicht nur bei der Kfz-Steuer, auch bei Hunde-, Grund- oder Gewerbesteuer. Allerdings hat bislang lediglich das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz die Parkkrallen eingesetzt.

+++ Parkkralle für säumige Zahler zeigt Wirkung +++

Sie kommt zum Einsatz, wenn säumige Steuerzahler weder auf Mahnungen noch auf die Androhung einer Zwangsmaßnahme reagieren. Allerdings sei die Kralle nicht bei allen Sündern sinnvoll, sagt Stricker: "Wer uns höhere Beträge schuldet, den könnten wir mit der Parkkralle gar nicht einschüchtern." Sie sei aber bei Personen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, effektiv. Wer mehrere Autos besitze, sei dagegen kaum zur Räson zu bringen.

Die Parkkralle wird - ähnlich wie eine Schneekette - um den Vorderreifen gelegt und macht ein Weiterfahren unmöglich. Mit der Kralle hinterlassen die Vollstreckungsbeamten auch eine Telefonnummer des Finanzamtes am Wagen. Sobald der Besitzer nachweist, dass die Steuerschuld beglichen ist, wird das Schloss wieder entfernt. "In der Regel wird innerhalb einer Woche gezahlt", sagt Stricker. Die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre seien sehr gut: Von 2009 bis 2011 wurden 280 Fahrzeuge durch Radblockierschlösser festgesetzt - in 244 Fällen kamen die Schuldner daraufhin ihrer Zahlungspflicht nach.

"Parkkrallen werden erst seit 2006 eingesetzt, haben sich aber, wie die Zahlen zeigen, bewährt", sagt Karl-Heinz Warnholz. Er fordert: Parkkrallen sollten auch von anderen Finanzämtern konsequent eingesetzt werden, wenn ein Pfändungsgrund bestehe. Beispielsweise auch dann, wenn ein Elternteil seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkomme.