Die Anwälte der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe beklagen die Haftbedingungen. Zschäpe werde bespuckt und bedroht, nachts brenne ununterbrochen Licht in der Zelle.

Berlin/Köln. Beate Zschäpe muss im Gefängnis offenbar einiges ertragen: Die mutmaßliche Rechtsterroristin wird im offenbar von Mitinsassen regelmäßig bespuckt, beschimpft und bedroht. Dies geht aus einem Schreiben der Rechtsanwälte hervor, die sich über die Unterbringung iher Mandantin in der Kölner Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf beklagen. "Ihre Menschenwürde wird mit Füßen getreten“, zitierte "Spiegel Online“ am Freitag aus einem zehnseitigen Schreiben der Anwälte Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl.

Ihr Hofgang, der ihr nach 23 Stunden Einzelzelle täglich für 60 Minuten gewährt wird, werde für Zschäpe demnach zum Spießrutenlauf. Ihre Runde führe nahe am Zellentrakt vorbei, Mitgefangene würden sie regelmäßig bespucken, beschimpfen und bedrohen. Das mutmaßliche Mitglied der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) habe daher bereits auf ihre Zeit an der frischen Luft verzichtet und den ganzen Tag in der Zelle verbracht.

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In ihrer Zelle aber brennt den Anwälten zufolge ununterbrochen das Licht. Zwar ließe sich die Neonröhre an der Decke inzwischen ausschalten, jedoch dürfe Zschäpe das nachts nicht. Die Anstalt befürchte offenbar, ihre Mandantin wolle sich das Leben nehmen. Mittlerweile sei sie sehr erschöpft, schrieben die Juristen laut Bericht weiter und forderten, das menschliche Schlafbedürfnis müsse gewährleistet werden.

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Das Schreiben wurde demnach an die Anstaltsleitung, die Bundesanwaltschaft und an den nordrhein-westfälischen Justizminister verschickt. Heer und Stahl forderten darin offenbar auch, noch am Freitag Maßnahmen zu ergreifen, damit Beate Zschäpe Schlaf finden könne. „Ihr untätiges Verhalten“, so heißt es laut Bericht in dem Brief, "erfüllt aus diesseitiger Sicht den Straftatbestand der Körperverletzung im Amt.“ Die Juristen erwägen demnach sogar, die Gefängnisleiterin deswegen anzuzeigen. Von der Erstattung einer Strafanzeige sehe man aber "derzeit“ noch ab. (abendblatt.de/dapd)