Betroffen von der Diskussion sind die 346 Jobcenter und 69 Optionskommunen, die für die Langzeitarbeitslosen alleine zuständig sind.

Berlin. Im Tauziehen um die Zukunft der Jobcenter wächst der Druck auf Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, eine Grundgesetzänderung zu unterstützen. Immer mehr unionsregierte Bundesländer tragen die Forderung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) mit, durch eine Verfassungsänderung an der derzeitigen Struktur der Hartz-IV-Verwaltung festzuhalten.

Die SPD bekräftigte ihre Offerte an die Bundesregierung, eine „verfassungsrechtlich saubere Lösung“ zu unterstützen. Unions-Fraktionschef Volker Kauder äußerte sich skeptisch zu einer Einigung mit der SPD. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 die bisherige Mischverwaltung von Arbeitsagenturen und Kommunen in den Jobcentern für verfassungswidrig erklärt und eine Frist bis 2010 gesetzt.

Mit einer Grundgesetzänderung könnte die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger aus einer Hand erhalten werden. Von der Leyen (CDU), die sich zunächst sträubte, hat sich in den vergangenen Tagen unter Bedingungen dafür offen gezeigt. Im Angebot der SPD sieht deren Bundestags-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier einen Beitrag, anstehende Probleme konstruktiv zu lösen, wie er am Donnerstag in Berlin sagte.

Zuvor hatte er zusammen mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geschrieben, nur eine Verankerung der Hartz-IV-Organisation im Grundgesetz gewährleiste „eine dauerhaft rechtlich abgesicherte und für die von Arbeitslosigkeit Betroffenen verlässliche Regelung“.

Kauder sagte bei einer CDU-Veranstaltung in Stuttgart: „So einfach ist das nicht. Was wir wollen, will die SPD nicht.“ Die CDU wolle die Jobcenter von Arbeitsagenturen und Kommunen zwar erhalten, aber auch möglich machen, dass mehr Kommunen die Betreuung von Langzeitarbeitslosen allein übernehmen können.

Betroffen sind die derzeit 346 Jobcenter. 69 sogenannte Optionskommunen dagegen sind für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen alleine zuständig. Aber auch ihre Existenz steht ohne Verfassungsänderung auf wackligem Boden. Ein von von der Leyen vorgelegtes Konzept, das Schluss macht mit der „Betreuung aus einer Hand“, auf freiwillige Kooperation setzt und eine Verfassungsänderung vermeidet, wird von Koch und seinen Mitstreitern kategorisch abgelehnt.

Von der Leyen will an diesem Sonntag bei einem Treffen mit den Unions-Ministerpräsidenten in Berlin Kompromissmöglichkeiten ausloten. Kauder zeigte sich optimistisch, dass man eine Lösung findet. „Wenn es mit der Grundgesetzänderung nicht klappt, machen wir ein faires Angebot der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen.“

Widerstand gegen eine Verfassungsänderung kommt vor allem aus den Reihen der Unions-Bundestagsfraktion. Die Ministerin hatte sich zuletzt offen für eine Änderung der Verfassung gezeigt, jedoch eine rasche Einigung aller Beteiligten zur Bedingung gemacht. Dies mahnte auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) an.

Bis zum März müsse das deutliche Signal vom Bundestag und der Bundesregierung kommen, dass sie zu einer Verfassungsänderung bereit seien. Der Sozialexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Pascal Kober, forderte ein Ende der Vielstimmigkeit innerhalb der Union. Von dem Gespräch der Unions-Ministerpräsidenten mit von der Leyen erwarte die FDP „Klarheit und eine Übereinkunft über die nächsten Schritte“.