In 165.000 Fällen wurden im vergangenen Jahr Verfahren gegen Hartz-IV-Empfänger eingeleitet. Das entspricht einem leichten Anstieg.

Nürnberg. Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ im vergangenen Jahr um 1,8 Prozent auf knapp 165.000 Fälle gestiegen. Dies gehe aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit (BA) über den Leistungsmissbrauch im Hartz-IV-System hervor, die der Zeitung vorliege. Dabei geht es meist um falsche Angaben von Langzeitarbeitslosen gegenüber den Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften mit dem Ziel, höhere Leistungen zu kassieren, als ihnen eigentlich zustehen.

Insgesamt hätten 2009 im Jahresdurchschnitt etwa 6,5 Millionen Menschen nach dem Sozialgesetzbuch II Anspruch auf die Grundsicherung (Hartz IV) gehabt. Bezogen auf diese Gesamtzahl habe die Missbrauchsquote nach Angaben der Bundesagentur bei lediglich 1,9 Prozent gelegen. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, also geringfügige Verletzungen von Rechtsregeln, für die das Gesetz eine Geldbuße vorsieht. Die BA warne davor, die Missbrauchszahlen überzubewerten. Leistungsmissbrauch sei in Relation zu der Anzahl der Hilfebedürftigen und den Gesamtausgaben relativ gering verbreitet.

Wirtschaftsforscher Hans-Werner Sinn regte unterdessen eine regionale Staffelung von Hartz-IV-Leistungen an. Die Sätze sollten nach den lokalen Lebenshaltungskosten differenziert werden, die bis zu sechs Prozent auseinanderliegen, sagte der Leiter des Münchner Ifo-Instituts der „Bild“-Zeitung. Nur dann könne sich jeder das Gleiche kaufen. Derzeit liegt der Regelsatz bei 359 Euro. Eine Anhebung um sechs Prozent würde etwa 21,50 Euro ausmachen.

Dem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge fordert auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag, Christian von Boetticher, eine Stadt-Land-Differenzierung der Hartz-IV-Leistungen. „Es sollte erlaubt werden, Leistungsgesetze wie Hartz IV an die regionalen Bedürfnisse anzugleichen. Es muss möglich sein, von einem vorgegebenen Satz nach oben oder gegebenenfalls nach unten abzuweichen“, sagte Boetticher. Schließlich sei das Leben in Deutschland unterschiedlich teuer.