Hansestadt will sich Andenken an ihre Ehrenbürgerin bewahren. Im Gespräch sind der Hammer Park und der Botanische Garten.

Hamburg. Unmittelbar nach dem Tod von Loki Schmidt zeichnet sich der Wunsch ab, einen Platz oder eine Straße nach der Frau von Altkanzler Helmut Schmidt zu benennen. Der Bezirksamtsleiter von Mitte, Markus Schreiber, schlägt vor, den Hammer Park in Loki-Schmidt-Park umzubenennen. Die Parteivorsitzenden Katharina Fegebank (GAL) und Frank Schira (CDU) halten den Botanischen Garten (Klein Flottbek), in dem es schon ein Loki-Schmidt-Haus gibt, für geeignet.

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"Der Hammer Park ist ein würdiger Ort, um das Gedenken an die große Naturschützerin und Frau des Altkanzlers zu pflegen", sagte Schreiber dem Abendblatt. Weiterhin sei das Areal mit 16 Hektar groß genug. "Ein kleiner Park würde Loki Schmidt nicht gerecht werden. Der Park liegt ihrem Geburtsort in Hammerbrook am nächsten." Schreiber betont, dass die Idee noch mit den Bezirkspolitikern und Bürgern im Regionalausschuss abgestimmt werden müsse. Ein Park sei besser für eine Umbenennung geeignet als eine Straße.

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"Eine Loki-Schmidt-Straße wird einer Umweltschützerin nicht gerecht", sagte auch GAL-Landeschefin Fegebank. "Loki Schmidts Wirken ist am besten im Botanischen Garten zu sehen. Dort gibt es mit dem Museum für Nutzpflanzen bereits das Loki-Schmidt-Haus", sagt die GAL-Politikerin. Eine Umbenennung wäre "sehr charmant".

"Den Vorschlag Botanischer Garten halte ich für sehr sinnvoll", sagt CDU-Partei- und Fraktionschef Frank Schira. Welcher Platz oder welche Straße nach Loki Schmidt benannt werden solle, müsse aber noch diskutiert werden "Eine solche Umbenennung würde auch in der Bevölkerung tief verwurzelt sein", ist sich Schira sicher.

Auch SPD-Landeschef Olaf Scholz hat sich dafür ausgesprochen, eine Straße oder einen Park nach der Hamburger Ehrenbürgerin zu benennen. Zu ihrem Engagement als Naturschützerin würde ein Park besonders gut passen. Die Bezirksämter können Vorschläge unterbreiten, die das Staatsarchiv unter anderem daraufhin prüft, ob Verwechslungen möglich sind. Letztlich entscheidet der Senat. Üblicherweise gilt die Regel, frühestens zwei Jahre nach dem Tod eines Menschen eine Ehrung in Form der Benennung einer öffentlichen Fläche vorzunehmen. Nur einmal war die Frist kürzer - bei der Kennedybrücke.