Die Überwachungsaktion der Polizei im Schanzenviertel ist laut Ralf Meyer, Sprecher der Hamburger Polizei, durch die Strafprozessordnung (StPO) legitimiert.

Die Überwachung diene nicht der Gefahrenabwehr, sondern der Strafverfolgung. Ralf Meyer: "Es geht nicht um eine flächendeckende Überwachung, sondern um vereinzelte Maßnahmen."

Nur wenn sich Sachbeschädigungen an bestimmten Geschäften häufen, würde die Polizei die Videokameras etwa auf Balkonen installieren. Die Bilder werden laut Meyer nicht im Moment der Aufnahme, sondern erst im Nachhinein gesichtet - und zwar nur, wenn Ermittlungen dies erfordern. Aufzeichnungen, die nicht als Beweismittel in ein Strafverfahren eingehen, werden laut Meyer innerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraums gelöscht. Wie viele Videokameras die Polizei in der Schanze angebracht hat, sagte er nicht.