Berlin. Das Geschehen um Gina-Lisa Lohfink ist inzwischen von nationalem Interesse. Nun soll sich die 29-Jährige in einen TV-Knast begeben.

Das Video ist der wichtigste Beweis. Es wurde inzwischen auf einer Plattform im Internet gelöscht, steht Staatsanwaltschaft und Gerichten als Kopie aber immer noch zur Verfügung. Die einen bezeichnen es als Sexvideo, andere als Vergewaltigungsvideo. Rundherum gibt es Mutmaßungen, Verdächtigungen und Vorverurteilungen.

Am Montag wird dieses Video erneut diskutiert werden. Im Saal 572 des Moabiter Kriminalgerichts in Berlin. Angeklagt ist die gelernte Arzthelferin Gina-Lisa Lohfink. Die 29-Jährige muss sich wegen falscher Verdächtigung verantworten. Am ersten Prozesstag, am 1. Juni, hatte der Prozess einige Berichterstatter angelockt, weil Lohfink vielen bekannt war als eine der Kandidatinnen für „Germany’s next Topmodel“. Erst danach sorgte der Fall plötzlich bundesweit für Diskussionen. Verbunden mit der Frage, ob hier ein Opfer zur Täterin gemacht werde. So kam es zu dem Kuriosum, dass sich Journalisten für einen schon laufenden Prozess akkreditieren mussten. Nicht alle haben einen Platz bekommen. Das Interesse ist groß. Angekündigt haben sich auch mehrere Fernsehteams. Es wird ein mächtiges Gedränge geben im schlecht beleuchteten schmalen Flur vor dem Saal 572.

Ein verhängnisvolles Treffen in einer Berliner Diskothek

Im Licht der Scheinwerfer stehen wird dann auch der 23-jährige Fitnesstrainer Pardis F. Er steht auf der Zeugenliste. F. hatte Lohfink Anfang Juni 2012 im VIP-Bereich des Club Maxxim, einer bekannten Berliner Partylocation, kennengelernt. Eingeschleust haben soll ihn der 29-jährige Sebastian P., der im Maxxim beschäftig war. Pardis F. soll Lohfink gefallen haben. Sie verbrachte mit ihm dann auch die Nacht. Am Abend darauf, es war der 2. Juni 2012, folgte ein weiteres Treffen im Maxxim. Es wurde kräftig gefeiert. Lohfink kann sich nur noch erinnern, dass sie sich später mit Sebastian P. in dessen Wohnung aufhielt, auch Pardis F. war dabei. Was sonst noch passierte, erfuhr sie erst einen Tag später: Im Internet wurden Sequenzen ihres nächtlichen Treffens mit den beiden Männern verbreitet. Und was dort gezeigt wurde, lässt sich offenkundig verschieden interpretieren. Gesichert ist, dass Lohfink mindestens drei Mal „hör auf!“ und mehrfach auch „nein“ sagte.

Lohfinks Anwalt Heiko Klatt erstattete damals umgehend Anzeige. Allerdings nicht wegen Vergewaltigung, sondern wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte seiner Mandantin. In einem Schriftsatz steht das Wort „einvernehmlich“. Erst Tage später, am 15. Juni 2012, folgte die Strafanzeige wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung. Hatte Klatt seine Mandantin vorher falsch verstanden und deswegen von einvernehmlichen Sex geschrieben? Hatte sie sich missverständlich ausgedrückt? War ihr erst später bewusst geworden, was da eigentlich passierte – das ist nicht unüblich bei Vergewaltigungsopfern. Prozesse dieser Art sind meist schwierig für Richter. Die Beweislage ist fast immer dünn. In der Regel steht Aussage gegen Aussage.

Ermittlung wegen Vergewaltigung eingestellt

Doch in diesem Fall gibt es die Videosequenzen. Und nicht nur jene, die im Internet verbreitet wurden. Bei einer Durchsuchung der Wohnung der beiden Männer fanden sich weitere elf Videosequenzen, einige mehrere Minuten lang. Szenen mit Lohfink, Sebastian P. und Paris F., die keineswegs eine Vergewaltigung zeigen sollen. Um sicherzugehen, beauftragte Staatsanwältin Corinna Gögge Gutachter mit der Beurteilung der Videos. Am Ende wurden die Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung gegen Sebastian P. und Pardis F. eingestellt. Beide bekamen jedoch Strafbefehle wegen „Vergehens gegen das Kunsturheberrechtsgesetz“ und „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“. Pardis F. muss 1350 Euro zahlen. Bei Sebastian P. sind es 5400 Euro.

Und es folgte ein drittes Verfahren: Mit Gina-Lisa Lohfink als Beschuldigte. Im Dezember 2015 lag in ihrem Briefkasten ein Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung, sie sollte 24.000 Euro zahlen. Ihr Anwalt legte Einspruch ein. So kam es zu der mündlichen Verhandlung im Moabiter Kriminalgericht. Am ersten Prozesstag ließ Lohfink von einem Verteidiger eine Erklärung verlesen: Ja, sie habe im Maxxim gefeiert. Ja, es sei reichlich Alkohol geflossen. Sie könne sich noch an ein Mädchen russischer Herkunft erinnern. Danach setze ihre Erinnerung fast vollständig aus. Später habe sie sich gefühlt, als wären ihr K.O.-Tropfen verabreicht worden.

Manche sprachen nach diesem ersten Verhandlungstag von einer „Tränenshow“ und Statements für die Kameras.

Politikerinnen nutzen den Prozess

Doch es gibt auch ganz andere Meinungen. Tenor: Lohfink ist eindeutig das Opfer. Der Bundestag will in den nächsten Tagen ein verschärftes Sexualstrafrecht beschließen. Festgeschrieben soll darin auch der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Der Strafprozess gegen Lohfink vor dem Amtsgericht scheint da genau hineinzupassen. Lohfink sieht das auch so, versteht sich inzwischen als „Vorkämpferin“ für die Rechte vergewaltigter Frauen.

Sie bekommt dabei Unterstützung von Politikerinnen, die sich in dem noch laufenden Verfahren offenkundig schon ein Urteil gebildet haben. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) stellt sich bewusst hinter Lohfink, beteiligt sich an dem #TeamGinaLisa, für das absolut klar ist, dass die Täter in diesem Fall die beiden Männer sind. Auch Gesine Agena, Bundesvorstandmitglied der Grünen, hat schon eine feste Meinung: Der Fall Lohfink führe erneut vor Augen, dass das Sexualstrafrecht dringend reformiert werden müsse, sagt sie. Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) stellte sich schützend vor Staatsanwältin Gögge, die „nicht tendenziös, sondern im Gegenteil extrem gründlich den Fall recherchiert“ habe.

Umstrittener Spot für Wiesenhof

Wie das Thema auch wirtschaftlich instrumentalisiert wird, zeigt ein Werbespot des Fleischproduzenten Wiesenhof. Darin macht der Comedian Atze Schröder vermeintliche Witze über „Gina und Lisa“, die Traumatherapie und die Riesenwurst. Der Spot war seit März online, doch erst am Samstag gab es einen Proteststurm im Internet deswegen. Atze Schröder und Wiesenhof haben inzwischen um Entschuldigung gebeten, der Spot wurde von Wiesenhof aus dem Netz gelöscht. Doch es gibt zahlreiche Kopien.

Richterin Antje Ebner, die im Amtsgericht den Prozess gegen Lohfink leitet, ist eine erfahrene Juristin. Es kann davon ausgegangen werden, dass sie sich von Stimmen aus der Politik nicht beeinflussen lässt. Sie hat zum 27. Juni neben Pardis F. auch Lohfinks ehemalige Managerin Alexandra S. als Zeugin geladen. Es sollen auch die inkriminierenden Videosequenzen in die Beweisaufnahme eingeführt – sprich angeschaut – werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Lohfink selbst scheint sich aber gleich nach dem Prozess wieder an die Öffentlichkeit begeben zu wollen. Wie die „Bild“ berichtet, soll sie in den Wohncontainer der Sat.1-Show „Promi Big Brother“ ziehen.

Die Ursprungsfassung dieses Textes ist zuerst bei der Berliner Morgenpost erschienen.