Frankfurt/Main. 2011 wurde Wetterexperte Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Nun fordert er Schadenersatz von der Ex-Geliebten.

Nach der dreistündigen Verhandlung im Sitzungssaal II E zeigen sich die beiden Anwälte von Jörg Kachelmann rundum zufrieden. Fast genau sechs Jahre nach dem strittigen Geschehen in der Wohnung von Kachelmanns früheren Geliebten Claudia D. steht der Wetterexperte vor einem großen juristischen Erfolg. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt machen am Mittwoch keinen Hehl daraus, dass sie die Schadensersatzklage des Moderators im Zivilverfahren für begründet halten.

Noch ist der Fall aber nicht entschieden. Doch für Kachelmann wäre der sich anbahnende Erfolg vor dem OLG - das Landgericht hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen - eine späte Genugtuung. Denn die Hürden im Zivilprozess sind besonders hoch: Kachelmann muss nachweisen, dass seine Ex-Geliebte die Unwahrheit gesagt hat.

Die Ex-Geliebte ist nach eigener Darstellung in der Nacht zum 9. Februar 2010 von Kachelmann mit einem Küchenmesser am Hals bedroht und vergewaltigt worden. Der heute 57-Jährige habe sie mit dem Messer am Hals von der Küche ins Schlafzimmer gezerrt. Dabei habe sie Verletzungen davon getragen. Kachelmann hat dies stets bestritten und von einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gesprochen. Das Landgericht Mannheim sprach ihn Ende Mai 2011 in einem spektakulären Strafprozess frei. Dabei betonte das Gericht jedoch, dies sei „nicht mit dem Nachweis einer intentionalen Falschaussage“ der Ex-Geliebten verbunden.

Hat sich Claudia D. die Verletzungen selbst beigebracht?

Zweifel an der Version von Claudia D. nährt Rechtsmediziner Marcel Verhoff vor dem OLG. In seinem umfangreichen Gutachten kommt der Direktor des Frankfurter Instituts für Rechtsmedizin sogar zum Ergebnis, dass „deutlich mehr“ dafür spreche, dass sie sich die Verletzungen selbst beigebracht habe.

Claudia D. folgt den Ausführungen deutlich angespannt. Immer wieder schüttelt sie den Kopf und fasst sich in die Haare. Die Schlussfolgerungen des Sachverständigen will sie einfach nicht wahrhaben. Mit dem Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel („Ich bin der Chef im Ring“) liefert sich die frühere Radiomoderatorin emotionale Wortgefechte. „Sie waren alle nicht dabei“, stößt sie schließlich heraus.

Sechs Verletzungen stehen zur Debatte: Abschürfungen am Hals, Blutergüsse an den Innenseiten beider Oberschenkel und Kratzer am Bauch. Dass das alles auf Fremdeinwirken zurückgehe, hält der Gutachter für unwahrscheinlich. Die einzelnen Verletzungen seien zu nah aneinander und zu symmetrisch, die die Dynamik einer solchen Gewalttat nicht erkennen lasse. „Da war Bewegung im Spiel, von beiden Seiten“, sagt Sagebiel.

Das Gericht lässt erkennen, dass es die Ausführungen des Gutachters Verhoff für plausibel hält. „Wir halten die Klage für durchaus berechtigt“, sagt Sagebiel.

Anwältin: Mit Geld ist das nicht gutzumachen

„Mein Mandant versucht immer noch, wieder auf die Beine zu kommen“, sagt am Ende Kachelmanns Anwältin Ann-Marie Welker. Mit Geld sei das ohnehin nicht gutzumachen. Der Moderator selbst ist nicht erschienen. Der Anwalt von Claudia D., Manfred Zipper, will nicht aufgeben und denkt jetzt an ein eigenes Gutachten.

Beigestanden hat Claudia D. und ihrem Anwalt am Mittwoch der Heidelberger Rechtsmediziner Rainer Mattern. Er hatte im Strafprozess noch als Gutachter ausgesagt und die These einer möglichen Selbstverletzung weder bestätigt noch ausgeschlossen. Doch der Frankfurter Gutachter Verhoff lässt sich im Fachdisput mit Mattern nicht von seinen Ergebnissen abbringen.