Bonn. Der Inhaber eines Tonstudios fordert Honorar. Vier Songs sollen in seinem Studio entstanden sein - auch die Coverversion von „Junge“.

Schlagersänger Heino muss sich vor dem Bonner Landgericht gegen eine Honorarforderung über knapp 25.000 Euro verteidigen. Wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch bestätigte, ist der 76-Jährige aus Bad Münstereifel von dem Inhaber eines Tonstudios aus dem Rhein-Erft-Kreis verklagt worden.

In seinem Studio, so der Kläger, habe der Musiker im Jahr 2010 vier „Rocksongs im Polkastil“ arrangieren lassen und sei mit den eingespielten Titeln auf Werbetour bei Plattenfirmen gegangen. „Am Küchentisch“ habe er mit Heino vereinbart, sich im Falle einer erfolgreichen Veröffentlichung den Erlös mit ihm zu teilen.

Unter den vier gecoverten Rocksongs war auch der Hit „Junge“ (Originalversion: „Die Ärzte“) aus dem 2013 veröffentlichten Heino-Album „Mit freundlichen Grüßen“.

Heino bestreitet, dass es jemals einen Vertrag oder auch nur eine mündliche Vereinbarung gegeben hat. Die Aufnahmen in dem Tonstudio seien ausschließlich auf Bitten des Inhabers entstanden. Auch seien die Einspielungen der vier Titel keineswegs veröffentlichungsreif gewesen. Allenfalls habe es sich um eine Demoversion gehandelt, die so nicht weiter verwertet worden sei.

Bei einem Treffen vor der 15. Zivilkammer des Gerichts kam es zu keiner gütlichen Einigung. Allerdings haben die Parteien sich bereit erklärt, sich noch einmal außergerichtlich zu treffen. Falls sie sich dann auch nicht einigen, kommt es im Oktober zu einem Urteil. (dpa)