Maurice D. soll Menschen mit einer Schusswaffe bedroht haben. Er kündigte bereits einen Amoklauf an – und entwickelte einen Plan, Passanten vor einem Hamburger Einkaufszentrum zu töten. Trotzdem gelingt ihm viermal die Flucht aus der geschlossenen Psychiatrie. Jetzt wird der 16-Jährige rund um die Uhr bewacht

Als Maurice D. nach einer Therapiesitzung aus der geschlossenen Jugendpsychiatrie des Kinderkrankenhauses Wilhelmstift in Rahlstedt flüchtet, löst die Polizei Großalarm aus. Beamte, die den 16-Jährigen von früheren Einsätzen kennen, bezeichnen ihn als „tickende Zeitbombe“. Der Jugendliche ist psychisch krank und gilt als sehr gefährlich. Er hängt Gewaltfantasien nach, bewundert den Amokläufer von München – und hat einen Plan zur Ermordung von zwölf Menschen in einem Hamburger Einkaufszentrum entwickelt.

Am 1. März dieses Jahres kreist der Polizeihubschrauber „Libelle“ über Rahlstedt, etliche Beamte suchen nach Maurice. Vorsorglich wird eine Schülerin während des Unterrichts aus einer Stadtteilschule geholt – Maurice hatte sie zuvor bedroht. Aus Angst vor einem Amoklauf beendet die Schule den Unterricht vorzeitig. Auch Maurice’ Mutter gilt als gefährdet. Vor ihrer Wohnung und der Wohnung der Schülerin stellt die Polizei Wachen auf. Der Großeinsatz, über den sich Polizeipräsident Ralf Martin Meyer fortlaufend Bericht erstatten lässt, endet erst in den frühen Morgenstunden: Um 3.30 Uhr kehrt Maurice D. (Name geändert) freiwillig ins Wilhelmstift zurück. Dort wird er festgenommen. Es war bereits die vierte Flucht des Jugendlichen – die vierte innerhalb von nur fünf Monaten.

Im September 2016 wird er zwangseingewiesen

Die Behörden sprechen von einem „drastischen Sonderfall“. In der Regel sei die Sicherung psychisch kranker Jugendlicher unproblematisch. Im Fall von Maurice stößt sie an ihre Grenzen. Weil die herkömmlichen Sicherheitskonzepte offenbar nicht ausreichten, um den ­16-Jährigen an der Flucht zu hindern, ist im Wilhelmstift nun für ihn allein ein Wachdienst zuständig – 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. „Es ist ein Skandal, dass ein nachweislich als gefährlich eingestufter Jugendlicher viermal aus der psychiatrischen Einrichtung abhauen kann und der Senat nicht konsequent handelt“, sagt der justizpolitische Sprecher der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Richard Seelmaecker.

Der Fall Maurice D. beschäftigt das Katholische Kinderkrankenhaus Wilhelmstift seit gut einem halben Jahr – viel schlimmer hätte es kaum laufen können. Nachdem er das Leben seiner Mutter bedroht hat, vermutlich mit einer Schusswaffe, wird der damals 15-Jährige am 25. September 2016 nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) zwangseingewiesen. Er kommt in die geschlossene Abteilung und zeigt unter anderem Persönlichkeitsstörungen, Störungen des Sozialverhaltens und Depressionen. Eine Psychologin stellt ausgeprägte Gewaltfantasien fest: Maurice sympathisiere mit dem Amoklauf von München mit neun Toten und dem IS-Terroranschlag von Nizza mit 86 Toten im vorigen Jahr. Nach psychologischer Bewertung könne eine „Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen“ werden.

Als er nur vier Tage nach seiner Einlieferung das erste Mal ausbüxt, entdeckt ihn die Polizei bei seiner Mutter und bringt ihn zurück ins Wilhelmstift. Offenbar kündigt Maurice dabei erstmals einen Amoklauf an. Eine Woche später, am 5. Oktober, „entweicht“ er ein zweites Mal. Möglicherweise war eine Tür nicht ordnungsgemäß gesichert, vielleicht nutzte Maurice einen kurzen unbegleiteten Moment zur Flucht. Hier gehen die Darstellungen von Polizei und Klinik auseinander.

Einmal mehr löst die Flucht des Jungen einen Großeinsatz der Polizei aus. Die Ermittler am Polizeikommissariat 38 (Scharbeutzer Straße) erwägen, eine Wache am Einkaufszentrum Rahlstedt Center zu postieren. Und das aus gutem Grund: Bei der Durchsuchung von Maurice’ Zimmer im Wilhelmstift haben sie handgeschriebene Zettel entdeckt, überschrieben mit „Amok-Fahrt“, „Menschen töten“ und „ISIS“. Die Schriftstücke enthalten auch einen „nummerierten Ablaufplan“, wie zwölf Menschen im Bereich des EKZ Rahlstedt „sofort getötet“ werden können.

Noch während die Beamten bewerten, wie ernst die Drohungen und Gewaltfantasien zu nehmen sind, überwältigt eine Streife den Jungen in Rahlstedt. In seiner Kleidung entdecken die Beamten ein selbst gebasteltes Einhandmesser. Danach bringen sie ihn zurück in das Wilhelmstift, wo er auf eine psychiatrische Intensivstation mit geschlossener Behandlung verlegt wird. Gleichzeitig leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren ein „wegen des Verdachts der Ankündigung einer Amoktat“.

Das Kinderkrankenhaus beschäftigt sich nun intensiv mit dem Fall. „Alle Prozesse wurden durch das Fehlermanagement besprochen, Verbesserungspotenziale werden umgesetzt“, teilte das Wilhelmstift auf Abendblatt-Anfrage kurz nach dem Vorfall mit. Doch bereits am 5. Dezember wird Maurice erneut vermisst. Die Polizei erhält diesmal Hinweise „auf Tötung der Mutter mit anschließendem Suizid“ – glücklicherweise erhärtet sich der Verdacht nicht.

Die Kosten für den Wachschutz trägt der Steuerzahler

Nach seiner letzten Flucht Anfang März ist Maurice D. vier Wochen in der geschlossenen Psychiatrie des Asklepios Klinikums Ochsenzoll untergebracht, Tür an Tür mit psychisch kranken Straftätern. Doch am 29. März entscheidet ein Hamburger Familiengericht, dass die Klinik für einen Jugendlichen der falsche Ort ist. Maurice wird zurückverlegt in das Wilhelmstift, die Kinder- und Jugendpsychiatrie genießt einen sehr guten Ruf. Dort sieht man die erneute Einweisung des Jugendlichen offenbar kritisch. „Überstellung erfolgte entgegen ärztlichem Rat des Chefarztes!“, heißt es in einem Aktenvermerk der Polizei. Aus Klinikkreisen verlautet dazu lediglich, dass es sich bei Maurice um einen „besonders schweren Fall“ handele.

Nach Abendblatt-Informationen hatte das Wilhelmstift empfohlen, Maurice in einer jugendforensischen Klinik unterzubringen. Das Problem: Im Maßregelvollzug der Jugendforensik werden psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher behandelt. Maurice hat aber bisher keine schwerwiegenden Straftaten begangen. Auch kann er nicht in ein geschlossenes Heim der Jugendhilfe eingewiesen werden. Dort werden nicht selten kriminelle Jugendliche behandelt, die vorrangig erzieherischen Therapiebedarf haben. Doch bei Maurice steht eine schwere psychische Erkrankung im Vordergrund.

„Maurice ist ein Grenzgänger“, heißt es in Behördenkreisen. In seinem speziellen Fall sei nur die geschlossene Behandlung in der Jugendpsychiatrie in Betracht gekommen. Geschlossen bedeutet aber nicht, dass die Tür der Station permanent verriegelt ist, sondern dass Maurice, wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorgeht, nur bei Bedarf fixiert oder von Betreuern festgehalten werden darf. Darüber hinaus ist ein Sicherheitsdienst mit der Überwachung des Jungen im Wilhelmstift betraut worden. Die Kosten dafür trägt die Hamburger Jugendhilfe, also der Steuerzahler. Damit, so das Gericht, sollte Maurice ausreichend gesichert sein. Die Polizei indes bleibt skeptisch: Wenn Maurice „erneut abgängig“ sein sollte, heißt es in einem weiteren Aktenvermerk vom 31. März, müsse sichergestellt sein, dass die Polizei „umgehend“ benachrichtigt werde.

Wie lange Maurice im Wilhelmstift bleiben kann, ist unklar. Der Gerichtsbeschluss für die Unterbringung im Wilhelmstift auf Grundlage von Paragraf 1631b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) könnte in absehbarer Zeit auslaufen und möglicherweise auch verlängert werden. Die Behörden suchen dennoch fieberhaft nach einem Therapieplatz in einem geschlossenen Heim nach Jugendhilfe-Standard mit angeschlossener jugendpsychiatrischer Abteilung. Doch für diese spezielle Behandlung stehen bundesweit nur sehr wenige Plätze zur Verfügung. Und bisher hat sich noch keine Einrichtung zur Aufnahme des Jungen bereiterklärt.

In Hamburg steigt die Zahl der Anträge auf sofortige Zwangseinweisung von Kindern und Jugendlichen nach PsychKG seit Jahren. 2014 waren es 49 Anträge, 2016 bereits 70, wie aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Seelmaecker hervorgeht. Bei den meisten Betroffenen dürfte es sich um Jugendliche mit Selbstmordgedanken handeln.

Während der Senat eine geschlossene Heimunterbringung für kriminelle, mitunter verhaltensauffällige Minderjährige plant, gibt es ein vergleichbares Konzept für psychisch erkrankte und gefährliche Jugendliche nicht. Fälle von jungen Leuten mit psychiatrischem Behandlungsbedarf und ausgeprägten Fremdgefährdungstendenzen wie bei Maurice seien allerdings „sehr, sehr selten“, heißt es dazu in Behördenkreisen.

CDU-Politiker: Konzept für gefährliche Jugendliche fehlt

Seelmaecker kritisiert das: „Seit nunmehr vielen Jahren ist bekannt, dass Hamburg im Bereich der Sicherung und Therapie gefährlicher Jugendlicher über keine geeignete Einrichtung verfügt, unsere Regierung muss aber für Sicherheit und ausreichende Therapie sorgen.“ Und: „Dass mangels geeigneter geschlossener Unterbringungsmöglichkeit ein gefährlicher potenzieller Amokläufer mehrfach ausbricht und jeweils ein Polizeigroßaufgebot verursacht, ist ein weiterer Beweis für das Versagen unseres Senats im Bereich unserer Sicherheit.“

Solange die Behörden keine Lösung gefunden haben, bleibt Maurice der einzige Hamburger Jugendliche, der rund um die Uhr von einem Sicherheitsmann bewacht wird. Wie aus dem Gerichtsbeschluss ebenfalls hervorgeht, hat der ­16-Jährige immerhin ein Versprechen abgegeben: Er werde sich „künftig an die Regeln des Wilhelmstifts halten“.