Die Polizeiverkehrslehrer empfehlen, dass ein Kind erst dann ohne Begleitung mit dem Fahrrad unterwegs sein sollte, wenn es den
Fahrradführerschein bestanden hat.

Der wird in Hamburg am Ende des vierten Schuljahres abgelegt.

Wenn allerdings ein Elternteil dabei ist, das Kind also eine Vorbildperson an seiner Seite hat, kann es schon in der ersten Klasse mit dem Rad zu Schule fahren. Dabei muss es jedoch jederzeit auf dem Gehweg bleiben.

Erst wenn ein Kind acht Jahre alt ist, darf es auf der Straße fahren.