Der Prozess gegen den Programmierer des illegalen Internetfilmportals Kino.to könnte heute zu Ende gehen. Am Nachmittag wird ein Urteil erwartet.

Leipzig. Der frühere Programmierer des illegalen Internetfilmportals Kino.to soll nach dem Willen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt werden. Staatsanwalt Dietmar Bluhm verlangte am Mittwoch vor dem Landgericht Leipzig, gegen den Angeklagten drei Einzelstrafen zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren zu verhängen, die zu dieser Gesamtstrafe zusammenzufassen seien. Das Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.

Bastian P. wird die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen vorgeworfen. Matthias Leonardy, der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist und als Nebenkläger in dem Verfahren die Interessen der Filmindustrie vertritt, schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Verteidiger Hubert Schmid sprach sich dafür aus, seinen Mandanten angemessen zu bestrafen.

Die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Anklage zunächst erreichen wollen, dass alle vorgeworfenen mehr als 1,1 Millionen Taten einzeln bestraft und dann eine Gesamtstrafe ermittelt werden sollte. Da der Vorsitzende Richter Karsten Nickel zum Prozessauftakt darauf hingewiesen hatte, dass die Strafkammer nur drei einzelne Taten erkennen könne, änderte die Anklagebehörde ihre Auffassung und verlangte nur noch die Verurteilung drei einzelner Taten.

Der Staatsanwalt nannte den Angeklagten den "geistigen Vater, Schöpfer und Architekt dessen, was wir als Kino.to kennen" und einen "Gott in der Programmierung". "Sie haben alle drei Versionen von Kino.to geschaffen", warf er ihm vor. "Sie hatten die Macht und Herrschaft über die gesamte Technik von Kino.to." Er hielt dem 29-Jährigen zugute, vom Zeitpunkt seiner Festnahme am 8. Juni 2011 an umfangreich ausgesagt und die Strafverfolgung gegen ihn möglich gemacht zu haben. Das vollständige Geständnis zeige den Worten nach ein herausragendes Nachtatverhalten.

Der Angeklagte, dessen Vater im Gerichtssaal anwesend war, sagte, er wolle sich bei allen Beteiligten und seiner Familie entschuldigen. Hätte er die Gefahr der Strafverfolgung als groß genug eingeschätzt, 2hätte ich es nicht gemacht". Sein Verteidiger verwies darauf, dass in einen früheren Ermittlungsverfahren gegen ein Vorgängerprojekt des mutmaßlichen Kino.to-Chefs Dirk B. nicht gegen P. ermittelt worden sei. P. hatte dies ebenfalls programmiert, B. eine Geldstrafe erhalten. "Mein Mandant konnte davon ausgehen, dass ihm nichts passieren kann", sagte Schmid.