Berlin .

Ein saudischer Diplomat, der in Berlin einen tödlichen Rad-Unfall verursacht hat, muss möglicherweise nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Diplomaten sind vor Strafverfolgung geschützt. Das Auswärtige Amt aber prüft mögliche rechtliche Schritte. Der 50-jährige Diplomat hatte im absoluten Halteverbot geparkt und unvermittelt die Tür aufgerissen. Der Radfahrer prallte gegen die Tür.