Arnschwang. Beschuldigter war ein Straftäter mit Fußfessel

Der afghanische Asylbewerber, der in einer Asylunterkunft im oberpfälzischen Arnschwang ein fünf Jahre altes Kind erstochen hat, war ein verurteilter Straftäter und trug eine elektronische Fußfessel. Dies teilten die Staatsanwaltschaft Regensburg und das Polizeipräsidium Oberpfalz in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.

Am Sonnabend hatte der Mann den fünf Jahre alten Jungen in seine Gewalt gebracht und mit Messerstichen tödlich verletzt. Während des folgenden Polizeieinsatzes gab ein Beamter insgesamt acht Schüsse auf den 41-Jährigen ab, der tödlich getroffen wurde. Im Hinblick auf die Schüsse geht die Staatsanwaltschaft bisher von einer Nothilfesituation aus. Die Ermittlungen wegen des Schusswaffengebrauchs führt das Bayerische Landeskriminalamt (LKA). Es wird immer hinzugezogen, wenn Polizisten im Einsatz die Waffe benutzen. Die 47 Jahre alte Mutter des Kindes erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen. Sie befand sich gestern noch in stationärer Behandlung und war nicht vernehmungsfähig. Der sechs Jahre alte Bruder des getöteten Kindes sah die Szene mit an und erlitt einen Schock. Bei der Frau und ihren Kindern handelt es sich um Asylbewerber aus Russland.

Der 41-jährige Afghane war als geduldeter Asylbewerber registriert. Er wurde im Oktober 2009 vom Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt, die er bis Januar 2015 komplett verbüßte. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang. Er stand unter Führungsaufsicht. Aufgrund der Maßnahme durfte er sich der Staatsanwaltschaft zufolge nur im Umfeld der Asylunterkunft aufhalten. Um diese Auflage zu überwachen, trug er eine elektronische Fußfessel.