München.

Es war ein Szenario wie in einem Horrorfilm: Mit einer Kreissäge tötet eine Frau ihren Geliebten beim Sex. Am Freitag verurteilte das Landgericht München I die 32-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten – wegen Totschlags und nicht wegen Mordes, wie viele erwartet hatten. Es sei nicht bewiesen, dass die Angeklagte bei der Tat Ende 2008 aus Heimtücke gehandelt habe, argumentierte das Gericht. „Die Tötung ist skurril und bizarr und erfüllt die Voraussetzungen eines Horrorszenarios“, sagte der Richter. „Wer einem anderen eine laufende Handkreissäge zweimal gegen den Hals drückt, handelt mit absolutem Vernichtungswillen.“ Das Opfer lag laut Urteil in Erwartung eines Sexspiels auf dem Bett, hatte sich fesseln lassen und sich eine abgeklebte Taucherbrille aufgesetzt. Wann die Angeklagte den Vorsatz fasste, den Mann zu töten, ist nach Überzeugung des Gerichtes unklar. Die Angeklagte hatte bei der Festnahme die Tat gestanden. Ein griffiges Tatmotiv konnte das Gericht nicht feststellen.