Minden. Erzieherin stand wegen des Unfalltodes eines Einjährigen vor Gericht

Das Amtsgericht Minden hat eine Erzieherin (38) nach dem Tod eines Kindes zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein 16 Monate alter Junge in ihrer Kindertagesstätte im westfälischen Porta Westfalica war im Juni 2015 in einen mit Wasser gefüllten Maurerkübel gefallen und ertrunken.

Die Kita-Leiterin hat ihre Aufsichtspflicht verletzt, so der Richter. Mit dem Urteil schloss sich das Gericht der Forderung der Nebenkläger an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe für die Hartz-IV-Empfängerin gefordert.

Die Angeklagte wirkte bereits zum Prozessauftakt gebrochen. Die Eltern des toten Luca sahen sie zum ersten Mal nach dem Unglück wieder. Sie hatten ihr Kind der Erzieherin vor Jahren per Betreuungsvertrag überlassen. Man kannte sich seit der Grundschule. Das Vertrauen war groß – bis Luca starb. „Ich denke jeden Tag an Luca. Er ist nicht mehr da. Es ist, als wenn mir jemand das Herz zusammenpresst“, sagte der Vater des kleinen Jungen. „Wir waren davon ausgegangen, dass die Tagesmütter Luca nicht aus den Augen lassen, wenn wir ihn abgeben.“ Doch genau das passierte der Angeklagten. Luca war ihr für einen Augenblick entwischt, als sie sich um andere Kinder kümmerte.

Laut Gericht hätte sie das jüngste Kind nicht aus den Augen lassen dürfen. Zudem hat sie die Gefahr nicht gesehen, die von dem schon seit Jahren auf dem Grundstück stehenden Maurerkübel ausging. „Diese Gefahr hätten Sie beseitigen müssen“, hielt der Richter der 38-Jährigen vor. „Auch wenn die Gefahr dieses Kübels nicht so offensichtlich wie bei einem Gartenteich ist.“

Luca war um eine Ecke geklettert und dann kopfüber in den Kübel gefallen. Der Bottich war nur rund zehn Zentimeter mit Wasser gefüllt. Nach hektischer Suche hatte die Angeklagte den Jungen entdeckt. Ihre Versuche, Luca zu reanimieren, kamen aber zu spät. Auch der Notarzt hatte keine Chance mehr.

„Meine Mandanten sind jetzt nicht zufrieden, sondern erleichtert“, sagte der Anwalt der Eltern nach dem Urteil. Bei Prozessbeginn hatte die Angeklagte ihr Mitgefühl geäußert. Laut ihrer Verteidigerin ist die Frau seit dem Tod des kleinen Jungen psychisch gebrochen, ihre berufliche Existenz ist zerstört. Die Stadt hatte nach dem Vorfall ihre Einrichtung geschlossen.