München. Frau drohte damit, Affäre auffliegen zu lassen – Prozessauftakt

Eine Bordellchefin soll gemeinsam mit ihrem Sicherheitsbeauftragten ihren früheren Liebhaber, einen Ex-Freier, erpresst haben. Am Freitag wurden sie hinter verschlossenen Türen vom Münchner Landgericht zu dem Vorwurf vernommen. Auch der Ex-Liebhaber sagte aus. Die Strafkammer schloss die Öffentlichkeit zum Schutz der Intimsphäre des Unternehmers aus. Im Ermittlungsverfahren waren die beiden Angeklagten weitgehend geständig.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatten die damalige Prostituierte und das spätere Opfer seit Jahren eine Beziehung, in der sich der Unternehmer äußerst großzügig zeigte. Er habe der attraktiven Frau regelmäßig drei- bis vierstellige Beträge überwiesen und ihr eine Wohnung sowie ein eigenes Bordell finanziert. Einen 2015 aufgelaufenen Fehlbetrag von 250.000 Euro wollte er aber nicht ausgleichen. Daraufhin hat die 41-Jährige nach ihrem früheren Geständnis dieses Geld von ihm erpresst – mit der Drohung, seine Frau über das Verhältnis zu informieren. Nach einem heftigen Streit einige Monate später hatte die Angeklagte Angst, ihr Liebhaber könnte seine regelmäßigen Zahlungen einstellen. Gemeinsam mit dem Sicherheitsbeauftragten habe sie sich zur Erpressung einer erheblich größeren Summe entschlossen. Der Mitangeklagte besorgte eine Videokamera, zu deren Einsatz es im Januar 2016 beim Sex der Frau mit dem Opfer in einem Hotelzimmer aber nicht kam. Die 41-Jährige nahm stattdessen heimlich mit dem Handy 14 Fotos auf. Sie forderte dieses Mal sechs Millionen Euro und eine Schenkungsurkunde über diese Summe. Sonst schicke sie die Bilder an die Frau des Unternehmers und seine Firma und stelle sie ins Internet. Diesmal zahlte das Opfer nicht.

Die Bordellchefin hat etwa eine Million Euro Schulden, wie sie dem Gericht auf Frage mitteilte. „Bei wem?“, wollte der Vorsitzende wissen. Eigentlich nur bei dem Opfer, war die Antwort. Der Unternehmer hat laut Bürgerlichem Gesetzbuch Anspruch auf Rückzahlung der Schenkungen wegen „groben Undanks“. Der Prozess wird fortgesetzt.