Münster.

Weil ein Schöffe eingeschlafen ist, musste am Landgericht Münster der Auftakt eines Strafprozesses wiederholt werden. Der Laienrichter war bei der Verhandlung am Montag immer wieder eingenickt, sodass sich die Kammer entschlossen habe, ihn gegen einen anderen zu ersetzen, wie ein Sprecher des Landgerichts bestätigte. „Auch der Laienrichter muss voll da sein während des Prozesses. Schläft er, kann das einen Revisionsgrund darstellen“, sagte der Sprecher. Daher sei ein Hilfsschöffe kurzfristig eingesprungen und das Gericht habe noch einmal von vorn verhandelt. „Zum Glück war es ja erst der erste Tag“, so der Sprecher. Zum Einschlafen langweilig klingt das Verfahren keineswegs: Angeklagt sind zwei Männer, die einen Supermarkt mit einer ungeladenen Soft-Air-Pistole überfallen haben sollen.