Washington. Kaffeehaus-Kette soll fünf Millionen Dollar Strafe zahlen

    Immer wieder sorgen kuriose Klagen in den USA für Aufsehen. Jetzt kommt eine Klage von Stacey Pincus aus Illinois hinzu. Die Kundin fordert von dem Kaffeehaus-Multi Starbucks fünf Millionen Dollar Wiedergutmachung für zu viel Eis im Eiskaffee. Pincus stößt sich an einem Problem, das nach ihrer Lesart so geht: In einem Becher geeisten Kaffees der Gewichtsklasse „Venti“ (cirka 0,7 Liter) seien nie die versprochenen und auf den Preistafeln annoncierten 0,7 Liter, weil die hinzugegebenen Eiswürfel schließlich ihren Raum im Becher beanspruchten. Starbucks, so folgert die Dame, nehme demnach zu viel Dollar für zu wenig koffeinhaltigen Inhalt.

    Die Kaffee-Kette, die rund um den Globus knapp 25.000 Läden unterhält, wiegelt derweil gelassen ab. „Unsere Kunden verstehen und erwarten, dass Eis ein essenzieller Bestandteil eines jeden geeisten Getränks ist“, sagte ein Sprecher. Kunden, die mit der Dosierung nicht einverstanden sind, dürften unbürokratisch mit einer Nachfüllung rechnen. Auf Wunsch werde das Pappbehältnis auch bis zum Eichstrich aufgefüllt.

    Die Klage vor einem Bezirksgericht in Illinois macht beim geeisten Kaffee allerdings nicht halt. Sie erstreckt sich auch auf Eistee und andere gekühlte Getränke. Wenn es um die Größe der Getränke gehe, spreche Starbucks in Wirklichkeit von der Größe der Becher und nicht von der Menge des darin befindlichen Getränks. Mit großem Ernst wird in der Klageschrift ausgeführt: „Die Menge der Flüssigkeit in einem Kaltgetränk ist ein Faktum, das ein verantwortlicher Konsument ernst zu nehmen weiß.“ Hätte die Klägerin gewusst, wie viel weniger Kaffee der geeiste Kaffee tatsächlich enthalte, hätte sie weniger bezahlt. Oder gar nichts. „Wenn eine Gallone Benzin drei Dollar kosten soll, und ein Kunde bezahlt drei Dollar und tankt, erwartet er eine Gallone Benzin. Nicht ungefähr eine halbe.“

    Erst im vergangenen Jahr forderte ein Mann zehn Millionen Dollar von Starbucks, weil er sich heißen Kaffee in den Schoß schüttete. Die Verbrennungen hätten bei ihm nicht nur körperliche, sondern auch psychische Schäden hinterlassen – die Klage wurde abgewiesen.