Aix-en-Provence.

    Im Skandal um Brustimplantate aus Billigsilikon hat ein Berufungsgericht in Frankreich die vierjährige Haftstrafe für den Gründer des Herstellers PIP bestätigt. Die Richter im südfranzösischen Aix-en-Provence sahen es als erwiesen an, dass Jean-Claude Mas seine Kunden und auch den TÜV Rheinland bewusst täuschte. Mas’ inzwischen insolvente Firma Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang Brustimplantate aus billigem, nicht für Medizinprodukte zugelassenem Indus­triesilikon geliefert. Diese erwiesen sich als reißanfälliger als andere Silikonkissen. Allein in Deutschland waren mehr als 5000 Frauen betroffen, weltweit könnten Schätzungen zufolge Hunderttausende Frauen PIP-Implantate bekommen haben.

    Der 76 Jahre alte PIP-Gründer und vier ebenfalls angeklagte frühere Mitarbeiter waren gegen das Ende 2013 verkündete Urteil aus erster Instanz in Berufung gegangen. Mas argumentierte, das verwendete Silikon sei nicht gesundheitsschädlich. Sein Anwalt kündigte nun an, auch gegen das Berufungsurteil Revision beim Kassationsgericht einzulegen. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist noch nicht abgeschlossen: So sind Ermittlungen zu Straftatbeständen wie Körperverletzung und zu finanziellen Aspekten noch im Gange.