Handyvideo beweist: Im Sauerland ist schon wieder ein Känguru unterwegs!

Wieder ein Känguru, wieder im Sauerland: Dort treibt nämlich aktuell erneut ein Beuteltier sein Unwesen. Jetzt gibt es Bildmaterial, welches eindeutig beweist: Es gibt definitiv ein zweites Sauerland-Känguru – und es hört auf den Namen „Skippy Zwo“.

Helmut Kreutzmann – seines Zeichens Stadtbrandmeister in der nordrhein-westfälischen Stadt Olsberger und 1. Bevollmächtigter der IG Metall – war am Donnerstagmorgen gegen 6.45 Uhr mit seinem Sohn im Auto unterwegs, als er mitten in seinem Heimatdorf Elpe etwas „Waschbärenartiges“ am Straßenrand entdeckte. „Zumindest vom Fell her sah es im ersten Moment so aus.“ Das Tier war „vor einer Buchenhecke im Dunkeln fast gar nicht zu erkennen“, sagt Kreutzmann.

Känguru: Keine "Ermittlungen" der Polizei

Schnell hatte er das Handy zur Hand und drehte ein etwa 30-sekündiges Video, das er der „Westfalenpost“ freundlicherweise zur Verfügung stellte. Es zeigt eindeutig ein Känguru, das im Scheinwerferlicht über die Straße hüpft. Irgendwann habe er es dann aus den Augen verloren. „Ich wollte es ja auch nicht erschrecken oder aufscheuchen.“

Der frühere Landtagsabgeordnete Hubert Kleff aus Wulmeringhausen hatte „Skippy Zwo“ bereits am 22. Januar gesichtet – etwa drei bis vier Kilometer vom jetzigen Aufenthaltsort entfernt. Er hatte aber leider auf die Schnelle kein Foto machen können. Bestimmt ist er froh, dass es nun weitere Skippy-Zeugen gibt. Denn auf der Facebook-Seite der „Westfalenpost“ war schon gefrotzelt worden, ob es denn tatsächlich ein Känguru gewesen sei.

Bei der Polizei gab es bislang eine einzige Skippy-Sichtung. Die stammt vom 26. Januar gegen 19.40 Uhr, als eine Autofahrerin das Tier gesehen hatte. Aber wie so oft: Als die Polizei eintraf, war kein Tier mehr da. Polizei-Sprecher Ludger Rath: „Wir suchen ja auch nicht bewusst nach dem Känguru. Wenn wir eine Meldung bekommen, fahren wir raus, damit es nicht im Straßenverkehr verletzt wird oder für Verkehrsteilnehmer zur Gefahr wird.“

"Skippy" ist es definitiv nicht

„Skippy Eins“, das im vergangenen Sommer für Schlagzeilen gesorgt hatte, kann es übrigens definitiv nicht sein. Das hat bei einer Familie in der Region Asyl gefunden und fühlt sich dort känguru-wohl. Dort wird auch kein anderes Tier aus der Skippy-Sippe vermisst.

Dr. Andre Schüle, Tierarzt des Berliner Zoos, hatte schon im Januar erklärt, dass ein Känguru selbst im winterlichen Sauerland durchaus überleben könne – sowohl vom Nahrungsangebot als auch vom Schlafplatz. Den sucht sich der nachtaktive Streuner vermutlich in Feldscheunen oder anderen windgeschützten Unterständen.

Im Sommer war „Skippy“ oftmals an mehreren Stellen gesichtet worden, die selbst für ein unternehmungslustiges Känguru weit voneinander entfernt liegen – sogar in Hessen wurde es gesehen. Vielleicht waren damals ja zwei Kängurus parallel unterwegs. Aber wer will das klären? Wie sagt Polizeisprecher Rath so treffend: „Kängurus haben keine Seriennummer.“

Auf der Facebook-Seite der „Westfalenpost“ wird das Video von „Skippy Zwo“ oft angeklickt. Ein Leser schreibt: „Ich habe die Tür geöffnet und Eukalyptus bereit gelegt“. Schön!

Ein Känguru im Sauerland – das könnte ja noch als kurioser Zufall durchgehen. Dass aber inzwischen ein zweites Beuteltier durchs Dorf hoppelt, ist doch merkwürdig. Woher kommen die Tiere? Und warum vermisst sie niemand?

Kängurus sind keine Schoßtiere

Kängurus sind Wildtiere und keine Schoßhunde oder Stallhasen. Es gibt 14 Arten – darunter so kuriose Spezies wie das Pinselbürstenschwanz-Känguru – die auf einer internationalen Schutzliste stehen.

Wer so ein Tier halten will, müsste es bei der Unteren Landschaftsbehörde, also beim Kreis, anmelden. Dort ist aber kein einziges Känguru für den HSK aktenkundig.

Kleinere Rassen wie das Wallaby – und dazu dürften „Skippy Eins und Zwo“ gehören – fallen aber nicht unter diese Verpflichtung.

Auch beim Veterinäramt des HSK muss so ein Tier nicht gemeldet werden. Deswegen kann man dort auch keine Auskunft darüber geben, wer in der Region Kängurus hält oder wo eines abhanden gekommen ist. „Eine solche Meldepflicht gilt nur für Betriebe, die landwirtschaftliche Nutztiere wie Kühe oder Schafe halten“, sagt Kreisveterinär Dr. Thomas Delker.

Nicht alle Känguru-Arten sind Exoten

Für sogenannte Exoten – etwa Schlangen oder Schildkröten – brauchen die Besitzer inzwischen eine „CITES“-Bescheinigung. Das steht für „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“ und ist das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Aber auch darunter fallen längst nicht alle Känguru-Arten. Dr. Delker: „Die CITES-Bescheinigung besagt ja lediglich, dass der Besitzer das Tier legal erworben hat.“

Und solange sich kein Nachbar darüber beschwert, dass so ein Exot unter Umständen nicht artgerecht gehalten wird, muss auch nichts kontrolliert werden. Würde es Beschwerden geben, müsste das Kreisveterinäramt den Fall prüfen.

Bleibt also die Frage, woher das Tier stammen könnte. „Skippy Zwo“-Besitzer, bitte melden!