Darmstadt. Die 19 Jahre alte Lareeb wollte ihren Freund heimlich treffen – und wurde von ihrem Vater deshalb umgebracht.

Lareeb K. hatte einen Freund, sie liebte ihn seit zwei Jahren, wollte ihn sogar heiraten. Doch ihre Eltern, Assadullah K. (52) und Shazia (41), billigten die Beziehung der 19-jährigen Pakistanerin nicht. Die beiden trafen einander heimlich, doch ein Bekannter verriet das Liebespaar bei den Eltern. Die Mutter findet eine Anzeige der Polizei wegen Ladendiebstahls: ausgerechnet Kondome.

In der Nacht zum 28. Januar 2015 eskaliert der Streit zwischen Eltern und Tochter, die jüngere Schwester ist nicht zu Hause. Spät in der Nacht geht der Vater in Lareebs Schlafzimmer und erwürgt sie. Seine Frau ist wach – aber unternimmt nichts. Nach dem Mord setzen die Eltern die tote Tochter in den Rollstuhl der Großmutter. Die Eltern fahren auf einen Darmstädter Waldparkplatz, der Vater stößt den Rollstuhl mit der toten Tochter die Böschung hinunter.

Gestern wurden beide Eltern vor dem Landgericht Darmstadt für die Tat zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach Ansicht der Anklage sollen die Eltern die Tochter ermordet haben, um die „Familienehre zu retten beziehungsweise wiederherzustellen“.

In ihren Plädoyers gingen beide Anwälte detailliert auf das Weltbild der Eltern ein, die in einer Hochhaussiedlung in Darmstadt-Kranichstein leben. Der Verteidiger des Vaters sagte, der 52-jährige Mitarbeiter einer Reinigungsfirma sei kein „normal sozialisierter Mensch“ – auch wenn er schon wie seine Frau mehr als 20 Jahre in Deutschland sei. Er habe die Normen seiner Heimat konserviert, in der Sex vor der Ehe ein schweres Vergehen sei. Der Anwalt der Mutter meinte, die Frau habe „mit einer normalen Welt nichts zu tun“ und sei in ihrem archaischen Weltbild gefangen. Beide Angeklagte seien „Musterbeispiele nicht gelungener Integration“.

Die Gemeinde, in der die Familie aktiv war, wollte vermitteln

Die Eltern sind Anhänger der Ahmadiyya-Gemeinschaft, die sich als islamische Reformgemeinde versteht. Ahmadis sehen sich selbst als Muslime, werden jedoch von sunnitischen und schiitischen Muslimen nicht als solche anerkannt.

Die Familie sei in der Frankfurter Ahmadiyya-Gemeinde aktiv gewesen, der Konflikt zwischen den Eltern und ihrer Tochter sei bekannt gewesen. Wochen vor der Tat hätten Gemeindevertreter versucht, zu vermitteln. Ohne Erfolg: Dabei habe der Vater den Anschein gemacht, einzulenken. „Doch er hat alle angelogen“, sagte Zafar Khan von der Ahmadiyya-Gemeinde.

Vor Gericht nannte Vater Assadullah den Mord „ein Versehen“. Staatsanwältin Barbara Sieger widersprach: „In meinen Augen weinen sie nur um sich selbst“, sagte sie, „nicht um ihre Tochter.“

Im Zuge der Berichterstattung kam immer wieder der Begriff des Ehrenmords auf, der jedoch umstritten ist. Diese Art der Tötung wird im deutschen Recht meist als „Mord aus niedrigen Beweggründen“ klassifiziert. Dessen Wurzeln liegen offenbar nicht in der Religion, sondern in der Tradition der Herkunftsgebiete der Familien, sagt Susanne Schröter, Direktorin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam. „Die Eltern, die in Darmstadt vor Gericht stehen“, so Schröter weiter, „haben sich nicht in einem islamischen Denkrahmen bewegt, sondern in dem Rahmen ihrer Lokalkultur.“ Im Islam sei zwar außerehelicher Sex verboten, das habe aber nichts mit Ehre zu tun und legitimiere keine Tötung. In einigen Gesellschaften gebe es laut Susanne Schröter die Vorstellung, dass das Ansehen einer Familie abhängig ist von der Kontrolle der Sexualität ihrer weiblichen Mitglieder. „Die Ehre einer ganzen Familie liegt zwischen den Beinen der Frauen.“

Auch die Ahmadiyya-Gemeinde, in der die Familie aktiv war, widerspricht einer religiösen Deutung. „Das harte Urteil ist absolut gerechtferigt. Mit dem Islam ist, wie auch mit allen anderen Religionen, ein Kindesmord oder ,Ehrenmord‘ nicht begründbar“, sagt Zafar Khan.

Lareeb hatte gerade ihre Lehre als Zahnarzthelferin begonnen

Wie viele derartiger Fälle es gibt, ist nicht bekannt. Oft schaffen es die Betroffenen, die Eltern zu überzeugen, oder geben deren Wünschen nach. Eine Untersuchung des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg im Breisgau im Auftrag des Bundesministeriums des Innern ergab 2011, dass es in Deutschland zwischen 1996 und 2005 78 Fälle des sogenannten Ehrenmords mit 109 Opfern gab. Jährlich gibt es in Deutschland sieben bis zehn Fälle pro Jahr. Der Großteil der Täter – 76 von 122 – stammt aus der Türkei. In Deutschland sorgte unter anderem der Fall der Kurdin Hatun Sürücü, die 2005 in Berlin von einem ihrer Brüder erschossen wurde, für Aufsehen.

Lareeb K. hatte wenige Wochen vor ihrer Ermordung eine Ausbildung als zahnmedizinische Fachangestellte begonnen. Und sie hatte Angst. Sie sagte in ihrer Gemeinde, dass sie sich fürchte, ihre Eltern würden sie umbringen. Lareebs Schwester hat ihre eigenen Eltern im Prozess schwer belastet. Sie ist erst 14 Jahre alt – und lebt im Zeugenschutzprogramm.