Köln. Urteil am Landgericht Köln: Springer-Publikationen verletzten Persönlichkeitsrechte des Wetterexperten.

Etappensieg für Wetterexperten Jörg Kachelmann: Der Medienkonzern Axel Springer muss dem Moderator 635.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das urteilte das Landgericht Köln am Mittwoch, wie Kachelmann im Kurznachrichtendienst Twitter mitteilte. Die „Bild“-Zeitung (Print und Online) ist somit zur Zahlung einer Rekordsumme verurteilt worden. Das Landgericht Köln erkannte dies am Mittwoch für insgesamt 38 Fälle schwerwiegender Persönlichkeitsrechtsverletzungen in verschiedenen Verlagstiteln des Springer-Konzerns zu.

Die Richter sahen die schwerwiegende Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Springer-Publikationen, die 2010 und 2011 über den Strafprozess gegen den Moderator berichtet hatten. Sie blieben allerdings deutlich unter der Summe von 2,25 Millionen Euro, die Kachelmann verlangt hatte. Springer will in Berufung gehen.

Kachelmann hatte Ende 2013 beim Landgericht Köln Schmerzensgeldklagen gegen die Verlage Springer und Burda eingereicht. Insgesamt forderte er 3,25 Millionen Euro Entschädigung wegen angeblicher Rechtsverstöße in der Strafprozess-Berichterstattung. Mit Hubert Burda Media legte Kachelmann den Streit im Mai dieses Jahres durch einen Vergleich bei. Sein Anwalt Ralf Höcker nannte allerdings keine finanziellen Details.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die bisherige Höchstsumme in einem solchen Verfahren in Deutschland lag bei 400 000 Euro in einem Rechtsstreit wegen Falschmeldungen über die schwedische Prinzessin Madeleine vor dem Oberlandesgericht Hamburg 2009. Das Kachelmann-Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig - Springer will in Berufung gehen.

Fernsehmoderator Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Er sieht sich durch die Prozess-Berichterstattung weiter Teile der Medien verleumdet. Für Berichte bei Springer forderte er insgesamt 2,25 Millionen Euro Entschädigung. Das Gericht verurteilte die Axel Springer SE nun zu einer Zahlung von 335 000 Euro und die Bild GmbH & Co. KG zu 300 000 Euro.

In einer Pressemitteilung schrieb das Landgericht, Kachelmann sei „durch die Preisgabe von Informationen über sein Sexualleben, durch die teilweise wörtliche Veröffentlichung seines SMS- und E-Mail-Verkehrs und durch die Veröffentlichung von Fotos, die ihn zum Beispiel beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt zeigten, in seiner Intimsphäre, seinem informellen Selbstbestimmungsrecht und seinem Recht am eigenen Bild verletzt worden“.

Unzulässige Vorverurteilungen

Das Gericht konnte hier kein berechtigtes Informationsinteresse der Allgemeinheit erkennen. Zudem sei es durch die Print- und Online-Berichte zu unzulässigen Vorverurteilungen Kachelmanns gekommen. Durch die Berichterstattung werde Kachelmann auch in Zukunft als „frauenverachtender und gewaltbereiter Mensch“ stigmatisiert.

Dagegen sah das Gericht „keine vom Kläger angeführte Pressekampagne mit anderen Verlagen“, wie es im Urteil heißt. „Vor dem Hintergrund der grundsätzlich bestehenden Konkurrenz der einzelnen Verlage stellt allein das wechselseitige Zitieren der Berichterstattung kein hinreichendes Indiz für ein planmäßiges und auf die Schädigung des Klägers gerichtetes Zusammenarbeiten der Verlage dar.“

Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker sagte, das Urteil sei die Quittung für die „schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte“. Die Axel Springer SE verwies hingegen darauf, dass das Gericht den Kampagnenvorwurf gerade nicht bestätigt habe. Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE, kündigte an: „Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen. Denn es liegt weder im Interesse einer freien Presse noch der Öffentlichkeit, dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen