Bonn. Beamter hatte seinem18-jährigen Sohn dienstliche Informationen gegeben

Ein 54 Jahre alter Polizist ist am Freitag in Bonn des Geheimnisverrats für schuldig befunden worden. Das Landgericht verurteilte den Mann aus Nümbrecht im Oberbergischen Kreis in zweiter Instanz wegen vorsätzlicher Verletzung von Dienstgeheimnissen zu 1800 Euro (60 Tagessätze à 30 Euro) Geldstrafe. In einem zweiten angeklagten Fall wurde er freigesprochen. In erster Instanz war er zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Den Polizeibeamten, der bereits seit zweieinhalb Jahren bei vollen Bezügen vom Dienst suspendiert ist, erwartet jetzt noch ein Disziplinarverfahren.

Der Angeklagte hatte eingeräumt, im Auftrag seines 18-jährigen Sohnes in die Datenbanken der Polizei gegangen zu sein und dienstliche Informationen weitergegeben zu haben. Der gravierendere Vorwurf, er habe seinen Sohn nach einem brutalen Raubüberfall, den dieser 2012 mit einem Komplizen begangen hatte, über den Stand der Ermittlungen informiert, konnte jedoch nicht zweifelsfrei bestätigt werden. Der 28-jährige Belastungszeuge und Komplize des Sohnes hatte im zweiten Prozess einen Rückzieher gemacht und sich auf Erinnerungslücken berufen.

Der Bonner Berufungsrichter forderte den Polizisten auf, „dringend sein Dienstverständnis zu überdenken“. Die Öffentlichkeit habe „ein tiefes Interesse, dass das Vertrauen in die Polizeiarbeit nicht erschüttert wird und dass sensible Daten nicht in kriminelle Kreise geraten.“