Berlin. An Glatteis denkt gerade niemand - bis auf einen Mann, der bei Glätte vor einem Hotel in Berlin ausrutschte. Aufgeben will er nicht.

Bei Eisglätte auf die Nase gefallen ist wohl fast jeder schon. Ein Mann rutschte an einem Wintertag vor eineinhalb Jahren vor dem Hotel Maritim in Berlin aus und brach sich das Bein. Von dem Haus verlangte er deswegen rund zwei Millionen Euro Schadenersatz plus 10.000 Euro Schmerzensgeld. Der 56-Jährige verpasste dadurch nämlich - so erzählt er es - einen millionenschweren Geschäftstermin. Vor dem Landgericht erlebte er am Donnerstag aber erneut eine Bruchlandung: Es wies seine Klage ab.

Eine vollständige Räumpflicht, begründete der Richter das Urteil, bestehe für das Hotel nicht. Vielmehr habe das Gericht Zweifel, dass der Ausrutscher im tatsächlich zu räumenden Bereich passiert sei - und nicht doch am Straßenrand. Dorthin, so der Richter, sollen Schnee- und Eisreste im Winter nämlich sogar geschoben werden. Der Berliner war im Januar 2014 gestürzt. Er musste nach eigenen Angaben danach fast drei Wochen im Krankenhaus bleiben und mehrfach operiert werden.

„Das wird jetzt brutal weitergehen“

„Das ist ein Freibrief für alle Hotel- und Gastrobetriebe, gar nicht mehr zu streuen“, sagte der 56-Jährige, der nach eigenen Angaben früher selbst als Anwalt gearbeitet hat, nach der Urteilsverkündung. Er machte dem Gericht Vorwürfe - ein Zeuge des Unfalls sei gar nicht gehört worden. „Hier geht es um mein persönliches Schicksal.“

An den Folgen des Bruchs leidet er nach seinen Angaben noch heute. Zudem platzte, so sagte es der Geschäftsmann, nicht nur der Termin in dem Hotel: „Entscheidend war der nächste Tag.“ Wegen des Sturzes habe er einen Folgetermin für ein Großbauprojekt in Südostasien verpasst - und 37 Millionen Euro verloren. Die hätte er nach seiner Aussage in einem nächsten Schritt fordern wollen, wäre er mit seiner Klage erfolgreich gewesen.

Der Unternehmensberater will sich nicht geschlagen geben und gegen das Urteil in Berufung gehen. „Das wird jetzt brutal weitergehen.“ Das Hotel wollte sich zu dem Fall zunächst nicht äußern. Es hatte sich zuvor mit einer Widerklage gewehrt.