Richter dürfen während eines Strafprozesses keinesfalls ihr Handy bedienen – zumindest nicht für private Belange. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern entschieden. Ein Richter müsse seine gesamte Aufmerksamkeit der Verhandlung widmen, begründete der BGH. Hält er sich nicht daran und benutzt sein Handy in einer Verhandlung auch nur kurz, muss er als befangen gelten.

Im zugrundeliegenden Fall hatte das Landgericht Frankfurt 2013 gegen zwei Männer wegen einer Messerstecherei verhandelt. Bei der Vernehmung eines Polizisten bediente eine beisitzende Richterin ihr Handy. Hinterher stellte sich heraus, dass sie ihre Kinderbetreuung organisieren musste, da die Verhandlung länger als veranschlagt dauerte. Sie habe nur zwei Kurzmitteilungen versandt, sagte die Juristin.

Die Strafverteidiger stellten deswegen noch einen Befangenheitsantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Nach der Verurteilung ihrer Mandanten legten die Anwälte Revision ein: Ein Angeklagter könne den Eindruck bekommen, der entsprechende Richter sei gar nicht mehr am Verfahren interessiert, weil er bereits sein Urteil gefällt habe, argumentierten sie.

Die Strafverteidiger bekamen jetzt Recht. Der Befangenheitsantrag hätte nicht abgelehnt werden dürfen, so der BGH. Denn das Verhalten der Richterin sei „auch im Zeitalter der unbegrenzten Handy- und Internetnutzung nicht zulässig“, rügte der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer seine Kollegin. Der Senat machte klar: „Handys haben im Gerichtssaal nichts zu suchen, besonders nicht bei Richtern“. Der Frankfurter Prozess muss jetzt neu aufgerollt werden.