Karlsruhe. Der Musiker soll Tonfolgen aus Stücken einer französischen Band geklaut haben. Der BGH wies den Fall nun ans Oberlandesgericht Hamburg zurück.

Landesrichterohren mögen vieles hören - ob aber Rapper Bushido Tonsequenzen einer französischen Gothic-Band für seine Werke unzulässigerweise geklaut hat, erkennen sie mangels musikalischen Sachverstandes nicht. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag und wies den Urheberrechtsstreit zwischen Bushido und der Band „Dark Sanctuary“ zur weiteren Aufklärung an das Oberlandesgericht Hamburg zurück.

Die Hamburger Richter, die sich bei ihrer Beurteilung auf einen „eigenen Höreindruck“ verlassen hatten, sollen dann laut BGH ein Gutachten zur Frage einholen, ob Bushido das Werk der Franzosen für seien Sprechgesang wirklich „systematisch ausgeplündert“ hat. So hatte das OLG befunden.

Nach den Feststellungen der Vorinstanzen soll Bushido in insgesamt 13 Liedern bis zu zehn Sekunden lange Tonfolgen aus Stücken der Gothic-Rocker ohne entsprechende Erlaubnis verwendet und zu sogenannten Loops zusammengefügt haben, auf die er dann seinen Sprechgesang legte. Ob die Tonfolgen der Gothic-Band als eigenständige geistige Schöpfung urheberrechtlich geschützt sind oder ob Bushido diese musikalischen Sequenzen so stark verändert hat, dass der Eindruck der ursprünglichen Werke dagegen verblasst, soll nun ein Sachverständiger darlegen.

Es geht um viel Geld - für beide Seiten

Für Bushido geht es in dem Streit letztlich um sehr viel Geld - aber auch für die Franzosen, die neben ihrer Musik alle bürgerlichen Berufen nachgehen. Sollten sie Recht bekommen, muss Bushido Auskunft geben, wie viel er mit den betroffenen Werken eingenommen hat.

Dem Berliner Anwalt Alexander Duve zufolge, der die Franzosen vertritt, wurde allein Bushidos Erfolgs-Scheibe „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ mehr als 200.000 Mal verkauft. Auf ihr erkannte die Gothic-Band bei acht Musikstücken ihre eigenen Titel wieder. Ein weiterer umstrittener Bushido-Sampler brachte es laut Duve auf über 100.000 Verkäufe. (afp)