Berlin. In der vergangenen Woche sind weitere 82 Menschen in Berlin an Masern erkrankt. Damit steigt die Zahl auf 600 seit Jahresbeginn.

Die Zahl der Erkrankungen an Masern in Berlin nimmt weiter zu. Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales am Freitag mitteilte, habe es in der vergangenen Woche 82 neue Fälle gegeben. Diese neuen Zahlen bedeuteten einen weiteren Anstieg. Die Woche zuvor waren es noch 66 neue Fälle.

Seit Jahresbeginn sind damit 603 Menschen in Berlin an Masern erkrankt. Seit Beginn der Erkrankungswelle im Herbst 2014 waren es insgesamt 724 Fälle. Die überwiegende Zahl der Erkrankten sei nicht geimpft.

Fast drei Viertel der Deutschen sind für eine gesetzliche Impfpflicht gegen Krankheiten wie Masern. Während 72 Prozent der Befragten in einer am Donnerstagabend in Köln veröffentlichten ARD-Umfrage verpflichtende Impfungen befürworteten, sprachen sich 26 Prozent dagegen aus.

Das Meinungsforschungsinstitut Infratest dimap hatte am Montag und Dienstag telefonisch 1.006 Menschen ab 18 Jahren befragt. Das Masern-Virus ist hoch ansteckend und wird durch Tröpfcheninfektion übertragen. Besonders gefährdet sind Kinder bis fünf und Erwachsene über 20 Jahren.

„Mehr für das Impfen tun“

Angesichts der anhaltend hohen Zahl von Masern-Erkrankungen kritisierte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Impfgegner scharf und bekräftigte seine Forderung nach einer Impfpflicht. Es könne nicht sein, dass Menschen sterben, weil Eltern ihren Kindern den Schutz vor Infektionen vorenthalten, sagte Verbandspräsident Wolfram Hartmann am Freitag in Weimar. Die Thüringer Kulturstadt ist seit Freitag Tagungsort des 21. bundesweiten Kongresses Jugendmedizin.

Der Gesetzgeber müsse „endlich mehr für das Impfen tun“, forderte Hartmann. Es sei mit den Kinderrechten unvereinbar, dass in Deutschland Eltern noch immer das Recht haben, ihren Kindern den wichtigen Schutz vor übertragbaren Krankheiten durch Impfung vorzuenthalten. Bei Impfungen gehe es nicht nur darum, sich selbst zu schützen, sondern auch um Kinder, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, betonte Hartmann. Als Beispiele nannte er Säuglinge unter zehn Monaten und Kinder mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten.